English Woman's Journal - "Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade


"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade
"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade / Foto: Ibrahim OT - AFP

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Textgröße ändern:

"Das Ermittlungsverfahren wird gegen alle drei Tatverdächtigen wegen des Tatvorwurfs des Mordes geführt", zitierte nun die "Bild" die Staatsanwaltschaft Stade. "Ob und welcher Tatvorwurf angeklagt wird, kann erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden." Die mutmaßliche Tatbeteiligung der beiden Frauen sowie die konkreten Abläufe und Hintergründe seien Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Tat hatte sich am Montag in einer Jugendhilfeeinrichtung ereignet. Der 45-Jährige soll dort während eines Hilfeplangesprächs jeweils drei Mitarbeitende der Einrichtung sowie des Jugendamts der Region Hannover erschossen haben. Der Verdächtige flüchtete in einem Auto, wurde aber von der Polizei gestoppt und festgenommen. Am Mittwoch kam er in Untersuchungshaft. Wie die "Bild" nun berichtete, soll die 64-jährige Patentante den Fluchtwagen gefahren haben.

Hintergrund der Bluttat war nach ersten Erkenntnissen offenbar ein Sorgerechtsstreit. In der Jugendhilfeeinrichtung waren die drei Monate alte Tochter des mutmaßlichen Schützen sowie die 34-jährige Kindsmutter untergebracht.

Einem "Spiegel"-Bericht zufolge soll der Verdächtige sein Kind geschüttelt und dadurch gefährdet haben. Ein Arzt stellte demnach entsprechende Verletzungen bei dem Baby fest. Der 45-Jährige aus Garbsen in der Region Hannover und die Kindsmutter waren demnach getrennt. Dem Magazin zufolge gab es einen Streit um das Sorgerecht, in dem ein Gericht im April und Mai zwei Mal entschied.

St.Reid--EWJ

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: