English Woman's Journal - Gericht: Privatschule muss Schülerin nach Fehlzeiten nicht erneut aufnehmen

Gericht: Privatschule muss Schülerin nach Fehlzeiten nicht erneut aufnehmen


Gericht: Privatschule muss Schülerin nach Fehlzeiten nicht erneut aufnehmen
Gericht: Privatschule muss Schülerin nach Fehlzeiten nicht erneut aufnehmen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Eine Privatschule darf eine Schülerin wegen erheblicher unentschuldigter Fehlzeiten und versäumter Anmeldefristen für das neue Schuljahr ablehnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Dienstag. Es hob damit eine zuvor zugunsten der Schülerin ergangene Eilentscheidung des Frankfurter Landgerichts auf. Die 17-Jährige hatte die Schule seit der ersten Klasse besucht, für jedes Schuljahr war ein neuer befristeter Schulvertrag erforderlich.

Textgröße ändern:

Für das letzte Schuljahr gaben die Eltern eine verbindliche Anmeldung trotz Fristsetzung zunächst nicht ab. Zudem wies die Schülerin nach Angaben des Gerichts erhebliche unentschuldigte Fehlzeiten auf. Erst wenige Tage vor Unterrichtsbeginn im August 2025 teilten die Eltern mit, dass die Schülerin die Schule weiterhin besuchen wolle.

Das Gericht sah die Privatschule demnach nicht in der Pflicht zum Abschluss eines Vertrags. Ein sogenannter Kontrahierungszwang sei nur anzunehmen, wenn die Verweigerung eines neuen Schulvertrags "willkürlich" wäre, hieß es.

Willkürlich sei die Entscheidung der Schule aber nicht gewesen. Die Fehlzeiten sowie die Zweifel an der Lernbereitschaft der Schülerin rechtfertigten die Ablehnung eines neuen Vertrags. Zudem bestehe für die Schule wegen der Fehlzeiten ein erhöhter Organisationsaufwand, weil diese bemüht sei, die unterrichtete Klasse möglichst auf einem einheitlichen Leistungsstand zu halten.

Auch das "sehr zögerliche Verhalten der Eltern", welche die Anmeldefristen bewusst verstreichen ließen, habe berücksichtigt werden dürfen. Zudem habe die Schule der 17-Jährigen im Sommer 2025 noch Nachprüfungen ermöglicht, was gegen Willkür spreche. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Verheerender Waldbrand im Süden Frankreichs unter Kontrolle

Die französische Feuerwehr hat am Mittwoch einen verheerenden Waldbrand im Süden des Landes unter Kontrolle gebracht. "Momentan ist das Feuer auf seinen bisherigen Bereich begrenzt, das heißt, es breitet sich kaum noch aus", erklärte der örtliche Feuerwehrchef Eric Grohin zu dem Brand, der am Dienstag in der Nähe von Cotignac nordöstlich von Marseille ausgebrochen war und hunderte Menschen zur Flucht aus ihren Häusern gezwungen hatte.

78-Jähriger tot in Dortmunder Wohnhaus entdeckt - Verdächtiger festgenommen

Ein 78 Jahre alter Mann ist in Dortmund tot in seinem Wohnhaus entdeckt worden. Der Leichnam wies eindeutige Anzeichen eines Gewaltverbrechens auf, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am späten Dienstag mitteilten. Ein 41-Jähriger stellte sich noch am selben Tag bei der Polizei und gestand die Tat.

Steinmeier bei Gedenken zu zehntem Jahrestag von OEZ-Attentat in München

In München wird am Mittwoch (16.00 Uhr) zum zehnten Jahrestag der Opfer des rechtsextremistisch motivierten Attentats am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) gedacht. Angehörige der neun getöteten Menschen, Überlebende und Münchner Bürger wollen bei der Veranstaltung an die Getöteten vom 22. Juli 2016 erinnern. Hauptredner ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, zudem sprechen die bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU), der Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) und Hinterbliebene.

Hunderte Menschen fliehen vor neuem Waldbrand in Südfrankreich

Ein sich rasend schnell ausbreitender Waldbrand hat im Süden Frankreichs hunderte Menschen zur Flucht aus ihren Häusern gezwungen. Wie die Behörden im Département Var am Dienstagabend mitteilten, waren fast tausend Feuerwehrleute im Kampf gegen die Flammen im Einsatz. Sie wurden von acht Löschflugzeugen unterstützt.

Textgröße ändern: