English Woman's Journal - Gefechte in Somalias Hauptstadt vor geplanten Protesten gegen den Präsidenten

Gefechte in Somalias Hauptstadt vor geplanten Protesten gegen den Präsidenten


Gefechte in Somalias Hauptstadt vor geplanten Protesten gegen den Präsidenten
Gefechte in Somalias Hauptstadt vor geplanten Protesten gegen den Präsidenten / Foto: - - AFP

Vor geplanten Protesten der Opposition gegen Somalias Präsident Hassan Sheikh Mohamud ist es in der Hauptstadt Mogadischu zu Gefechten gekommen. Nach Schusswechseln stieg am Donnerstag Rauch über der Stadt auf, wie Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Polizei ging nach eigenen Angaben in einem großangelegten Einsatz gegen "schwer bewaffnete Milizen" vor, die in einigen Vierteln der Stadt Mörserangriffe ausgeführt hätten.

Textgröße ändern:

Die für Donnerstag geplanten Proteste sollten sich gegen den Präsidenten des ostafrikanischen Krisenstaates richten, der Mitte vergangenen Monats erklärt hatte, er werde seine am 15. Mai endende Amtszeit um ein Jahr verlängern. Dies sei durch eine im März vom Parlament verabschiedete neue Verfassung und Bestimmungen zu Wahlen gedeckt, argumentierte er. Die Opposition und regionale Anführer betrachten das Vorhaben als einen Schritt des Präsidenten, seine Macht zu zementieren.

Auf Filmaufnahmen eines AFP-Reporters aus Mogadischu war zu sehen, wie Menschen in Panik geraten, während laute Schüsse zu hören waren. Augenzeugen berichteten AFP, sie hätten Bewaffnete der Opposition gesehen, die sich mit Polizisten gewaltsame Auseinandersetzungen geliefert hätten.

Der ehemalige Regierungschef Hassan Ali Khaire sagte, er sei am Mittwoch von Regierungstruppen angegriffen worden, als er sich aus der stark gesicherten Grünen Zone am Flughafen in Richtung Stadt begeben habe, um an den Protesten teilzunehmen. Der Angriff sei von Sicherheitskräften gestartet worden, die einem Präsidenten unterstünden, "dessen Amtszeit abgelaufen ist", erklärte er.

Präsident Hassan Sheikh Mohamud will Somalia in Richtung demokratischer Wahlen führen. Das Land wird in weiten Teilen beherrscht von rivalisierenden Clans. Große Teile werden von der mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida verbündeten Schabaab-Miliz kontrolliert.

T.Wright--EWJ

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: