English Woman's Journal - Topmanager von Autobauer VW scheitern mit Schadenersatzklagen gegen Konzern

Topmanager von Autobauer VW scheitern mit Schadenersatzklagen gegen Konzern


Topmanager von Autobauer VW scheitern mit Schadenersatzklagen gegen Konzern
Topmanager von Autobauer VW scheitern mit Schadenersatzklagen gegen Konzern / Foto: Ronny HARTMANN - AFP/Archiv

Zwei Topmanager des Automobilkonzerns Volkswagen sind vor dem niedersächsischen Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz mit Schadenersatzklagen gegen ihren Arbeitgeber gescheitert. Das Gericht in Hannover wies die von den beiden Führungskräften eingelegten Berufungen nach eigenen Angaben vom Freitag ab. Die Manager hatten demnach argumentiert, nach internen Hinweisen auf Regelverstöße vom Konzern benachteiligt worden zu sein.

Textgröße ändern:

Die Kläger machten einen Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz geltend und forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wie zuvor bereits das Arbeitsgericht Hannover folgte das Landesarbeitsgericht dieser Argumentation aber nicht. Die Führungskräfte könnten sich nicht auf das Hinweisgeberschutzgesetz berufen, weil ihre internen Hinweise vor dessen Inkrafttreten erfolgten. Zudem hätten sie sich dabei auch nicht an internen Meldestellen gewandt, sondern "im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ihre Vorgesetzten informiert".

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die beiden Kläger mutmaßliche "Repressalien" ihres Arbeitgebers in Folge ihres Verhaltens sowie einen kausalen Schaden "nicht ausreichend dargelegt" hätten. Auch nach allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz- oder Schmerzensgeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Gericht ließ eine Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.

Die Kläger gehörten demnach zum sogenannten oberen Managementkreis (OMK), weitere Einzelheiten nannte das Gericht nicht. Medienberichten zufolge forderten die zwei Manager 7,5 Millionen Euro von Volkswagen.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Bericht: Prozess gegen Karnevalswagenbauer Tilly geht in Russland in zweite Runde

In Russland geht der Prozess gegen den Düsseldorfer Karnevalswagenbauer und Satiriker Jacques Tilly einem Zeitungsbericht zufolge in eine neue Runde. Das Verfahren werde am kommenden Dienstag um 09.30 Uhr Moskauer Ortszeit (08.30 Uhr MESZ) fortgesetzt, schrieb die "Rheinische Post" am Freitag unter Berufung auf Tilly selbst. "Das ist lästig, ich dachte eigentlich, das ist abgeschlossen und kostet mich keine seelische Energie mehr", sagte der Künstler der Zeitung.

16-Jähriger bei Surfen auf S-Bahn durch Stromschlag lebensgefährlich verletzt

Ein 16-Jähriger ist beim Surfen auf dem Dach einer fahrenden S-Bahn in Nordrhein-Westfalen durch einen Stromschlag lebensgefährlich verletzt worden. Er wurde von einem sogenannten Lichtbogen getroffen, wie die Bundespolizei in Sankt Augustin am Freitag mitteilte. Bei einem Lichtbogen überspringt die Stromspannung die Luft und gelangt durch den Körper zum Boden.

Missbrauchsverdacht gegen führenden Buddhisten aus Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist ein ehemals führender Vertreter eines buddhistischen Klosters wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung festgenommen worden. Dem 59 Jahre alten Mann werden mehr als hundert Fälle vorgeworfen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag in Kaiserslautern mitteilten. Er sei in einem Hotel in Kaiserslautern gefasst worden, wo er sich versteckt gehalten habe.

Sexualstrafrecht: Hubig will "Ja heißt Ja"-Regelung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich im Sexualstrafrecht für eine Einführung des Konsensprinzips nach dem Motto "Nur Ja heißt Ja" ein. "Ich persönlich bin dafür, dass wir diesen konsequenten Schritt zu 'Ja heißt Ja' im Strafrecht in Deutschland gehen", sagte Hubig am Freitag in Luxemburg. Sie wolle nun in der Koalition mit der Union über einen solchen Schritt beraten.

Textgröße ändern: