English Woman's Journal - Trotz antisemitischer Äußerungen: Kanye West darf in den Niederlanden auftreten

Trotz antisemitischer Äußerungen: Kanye West darf in den Niederlanden auftreten


Trotz antisemitischer Äußerungen: Kanye West darf in den Niederlanden auftreten
Trotz antisemitischer Äußerungen: Kanye West darf in den Niederlanden auftreten / Foto: Hector RETAMAL - AFP/Archiv

Trotz antisemitischer Äußerungen darf der umstrittene US-Rapper Kanye West im Juni auf zwei Konzerten im niederländischen Arnheim auftreten. Der Minister für Asyl und Migration, Bart van den Brink, erklärte am Freitag, für ein Einreiseverbot müssten "klare Gründe" vorliegen. Solche Gründe seien "in den vorgenommenen Analysen" aber nicht gefunden worden.

Textgröße ändern:

In Arnheim sind zwei Konzerte des 48-Jährigen am 6. und am 8. Juni geplant. Der Bürgermeister der Stadt, Ahmed Marcouch, hatte die Veranstaltungen genehmigt - trotz "verwerflicher Äußerungen in der Vergangenheit". Eine Mehrheit der Abgeordneten im niederländischen Repräsentantenhaus forderte dagegen unlängst, West die Einreise zu verwehren.

Der Rapper, der inzwischen unter dem Künstlernamen Ye auftritt, war in den vergangenen Jahren immer wieder mit antisemitischen Äußerungen aufgefallen. Zum 80. Jahrestag des Weltkriegs-Endes im vergangenen Jahr veröffentlichte er einen Song mit dem Titel "Heil Hitler", zuvor vermarktete er T-Shirts mit Hakenkreuz-Aufdruck. Im Januar erklärte West im "Wall Street Journal", jüdische Menschen zu "lieben". Sein Verhalten rechtfertigte er mit seiner bipolaren Störung.

Seine in London und Polen geplanten Konzerte wurden dennoch abgesagt, weil die britische Regierung dem US-Rapper die Einreise verbot und der polnische Stadionbetreiber die Veranstaltung absagte. Auch ein Konzert-Projekt in Basel in der Schweiz kommt nicht zustande. Nach Widerstand der städtischen Behörden und der französischen Regierung verschob West außerdem ein für den 11. Juni geplantes Konzert in Marseille auf unbestimmte Zeit.

Dagegen können die Konzerte am 11. Juli in der albanischen Hauptstadt Tirana und am 25. Juli in der tschechischen Hauptstadt Prag wie geplant stattfinden. Am Wochenende soll West in Istanbul auftreten.

L.Scott--EWJ

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: