English Woman's Journal - Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform

Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform


Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform
Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform / Foto: Simon WOHLFAHRT - AFP/Archiv

Im Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland sollen Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden sollen. So will die Bundesregierung auch Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption oder Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfassen. Zugleich soll damit die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

Textgröße ändern:

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, mit dem Gesetzentwurf würden Strafbarkeitslücken geschlossen und "dabei insbesondere auch die Nachfrageseite" in den Blick genommen. "Wer moderne Sklaverei ausnutzt, indem er wissentlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, darf nicht straffrei davonkommen."

Auch Deutschland sei Tatort von Menschenhandel und Ausbeutung, betonte Hubig. "In Bordellen, in Nagelstudios, auf dem Bau oder im Schlachthof: Die moderne Sklaverei findet an vielen Orten statt." Betroffene würden "mit Lügen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und ausgebeutet". Der Rechtsstaat müsse entschlossen und effektiv gegen "diese menschenverachtende Form von Kriminalität" vorgehen.

Tatbestände zum Menschenhandel wurden im Strafgesetzbuch zuletzt 2016 neu gefasst. Die Vorschriften dazu seien "überarbeitungsbedürftig", die Tatbestände "unübersichtlich und die Anforderungen an die Beweisbarkeit der komplexen Tatbestandsmerkmale teils zu hoch", erklärte das Bundesjustizministerium. Niedrige Verurteilungszahlen zeigten die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung.

Der Gesetzentwurf sieht daher eine grundlegende Reform der Menschenhandelsdelikte sowie der Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung im Strafgesetzbuch vor. So sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfasst sein.

Künftig soll sich zudem strafbar machen, wer Dienstleistungen von Menschen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind, etwa in Nagelstudios oder auf Baustellen. Bislang kennt das deutsche Strafrecht eine sogenannte Nachfragestrafbarkeit nur bei der Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen.

Zum Schutz vor sexueller Ausbeutung sollen die Strafrahmen für Täterinnen und Täter angehoben werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung, insbesondere bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung, soll durch neue Tatbestände und höhere Strafen verbessert werden.

Betroffene von Menschenhandel werden laut Justizministerium in Zusammenhang mit ihrer Ausbeutungssituation häufig dazu gebracht, andere Straftaten zu begehen. Um diese Zwangslage deutlicher hervorzuheben, wird in der Strafprozessordnung schließlich eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Strafverfahren gegen die Betroffenen einzustellen.

O.Wood--EWJ

Empfohlen

Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit

Nach der Warnung vor schwerwiegenden Sicherheitslücken in der Programmiersprache PHP sind bislang keine erfolgreichen Cyberangriffe festgestellt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bislang keine Fälle festgestellt, in denen die Sicherheitslücken ausgenutzt wurde, erklärte die IT-Sicherheitsbehörde am Donnerstag. "Dennoch können erfolgreiche Angriffe derzeit nicht ausgeschlossen werden." Experten warnten zudem, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus

Weil er in Chats mit anderen Justizbeamten rassistische Inhalte verbreitete, verliert ein früherer Justizvollzugsbeamter aus Nordrhein-Westfalen seinen Beamtenstatus. Er habe gegen die Pflicht verstoßen, der für seinen Beruf notwendigen Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Einen Kollegen des Manns stufte es um ein Amt zurück. (Az. 2 C 2.26 und 2 C 4.26)

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Textgröße ändern: