English Woman's Journal - Staatsanwaltschaft ermittelt nach Autobahnfahrt mit Tempo 417 in Sachsen-Anhalt

Staatsanwaltschaft ermittelt nach Autobahnfahrt mit Tempo 417 in Sachsen-Anhalt


Staatsanwaltschaft ermittelt nach Autobahnfahrt mit Tempo 417 in Sachsen-Anhalt
Staatsanwaltschaft ermittelt nach Autobahnfahrt mit Tempo 417 in Sachsen-Anhalt

Nach einer mutmaßlichen Autobahnfahrt eines Rasers mit mehr als 400 Stundenkilometern hat die Staatsanwaltschaft in Stendal in Sachsen-Anhalt strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Es gehe um den Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, sagte ein Sprecher der Behörde am Montag. Wann der Vorgang abgeschlossen sein könnte, sei noch offen. Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf Youtube veröffentlicht und damit selbst erhebliche Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt.

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In seinem Video sind unter anderem auch Tachometerdaten eingeblendet, denen zufolge der Mann auf einem Abschnitt der Autobahn 2 zwischen Magdeburg und Berlin eine Geschwindigkeit von 417 Stundenkilometern erreicht haben will. Die Aufnahmen selbst stammen demnach aus dem Sommer vergangenen Jahres, wurden von ihm aber erst in den vergangenen Wochen veröffentlicht. Sie wurden inzwischen millionenfach angesehen.

Die Videos selbst sind professionell produziert, die Fahrt wird unter anderem auch von Brücken und anderen Fahrzeugen aus gefilmt. Der Mann produzierte demnach bereits in früheren Jahren ähnliche Videos auf dem Autobahnabschnitt. Ein erstes Video seiner jüngsten Fahrt hatte er bereits im November hochgeladen, ein zweites folgte Anfang Januar.

Verschiedene Medien griffen die Geschichte auf, daraufhin leitete die Autobahnpolizei Ermittlungen ein. Die Ergebnisse übergab sie dann der zuständigen Staatsanwaltschaft Stendal, die eine rechtliche Würdigung vornahm. Laut Strafgesetzbuch kann auch die Fahrt eines einzelnen Autos als verbotenes Kraftfahrzeugrennen eingestuft werden, wenn sich dessen Fahrer auf der Jagd nach hohem Tempo "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt".

R.Sutherland--EWJ

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