English Woman's Journal - Ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter in Mainz zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter in Mainz zu Bewährungsstrafe verurteilt


Ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter in Mainz zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter in Mainz zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht Mainz hat einen ehemaligen baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem wegen seiner Beteiligung an der Erstürmung der Reichstagstreppe im August 2020 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sprach Stefan R. des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte sich R. gegen die Räumung der Treppe gewehrt, indem er sich zwischen Polizisten und die Demonstranten drängte. Zudem soll er im September 2020 als Redner auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Mainz aufgetreten sein. In seiner Rede soll er die repräsentative Demokratie als "Parteiendiktatur" bezeichnet und zum Sturz der Regierung durch Gewalt aufgerufen haben.

Die Verurteilung des 40-Jährigen erfolgte der Gerichtssprecherin zufolge für beide Taten. Für einen dritten Sachverhalt, ein YouTube-Video betreffend, in dem R. den Staat als "Willkürstaat" und "letzten Dreck" bezeichnet haben soll, wurde R. nicht verurteilt. Die Strafkammer hatte nur einen Verhandlungstermin angesetzt.

R. war im September 2020 aus der Stuttgarter AfD-Fraktion und kurze Zeit später aus der Partei ausgeschlossen worden. Dem baden-württembergischen Landtag gehört er seit der Wahl im vergangenen März nicht mehr an. R., dem immer wieder eine Nähe zu antisemitischen Positionen vorgeworfen wurde, hatte dort für mehrere Eklats gesorgt. Im Dezember 2018 musste er nach Zwischenrufen von der Polizei aus dem Landtag geführt werden.

Bereits am Dienstag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Das Gericht sprach den 50-Jährigen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Der Mann habe sich bei der Demonstration am 18. November 2020 dazu hinreißen lassen, Flaschen aufzugreifen und diese zu werfen, sagte der Richter.

An der Versammlung im Berliner Regierungsviertel hatten mehrere tausend Menschen teilgenommen. Im Anschluss soll eine Gruppe von bis zu 150 Menschen unter anderem zur Stürmung des Bundestags aufgerufen haben. Der Angeklagte gab im Prozess an, zusammen mit seiner Frau aus Sachsen zur Demonstration angereist zu sein, um sich dort mit anderen Menschen auszutauschen. Er habe außerdem nur eine kleine Plastikflasche zurückgeworfen.

Das Gericht sah dies anders und verurteilte den Mann wegen sechs Flaschenwürfen in die Menge. Die Situation habe "sich aufgeschaukelt" und "schlug in Gewalt um", sagte der Richter. Das Urteil ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten gefordert hatte. Die Verteidigerin hatte auf einen Freispruch plädiert. Ihr Mandat sei kein Corona-Leugner und geimpft, sagte die Anwältin.

E.Cunningham--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: