English Woman's Journal - Niedersachsen: Orthopäde wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt

Niedersachsen: Orthopäde wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt


Niedersachsen: Orthopäde wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt
Niedersachsen: Orthopäde wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Wegen sexuellen Missbrauchs, heimlichen Fotos von Frauen und Mädchen sowie Herstellung von Kinder- und Jugendpornos ist ein Orthopäde aus Niedersachsen zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück sprach ihn am Dienstag unter anderem des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Es verhängte außerdem ein lebenslanges Verbot von orthopädischer Behandlung weiblicher Patientinnen.

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Laut Anklage hatte der 43-jährige Mediziner heimlich Fotos von seinen teils vollständig unbekleideten Patientinnen gemacht. Außerdem soll er sie teilweise ohne medizinische Notwendigkeit im Intimbereich berührt haben. In einigen Fällen bearbeitete und speicherte er die Aufnahmen.

Nach Ansicht der Kammer machte sich der Mann in 87 Fällen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig. In 98 Fällen sprach das Gericht ihn außerdem wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs schuldig, in einem Fall in Tateinheit mit sexueller Belästigung.

Nach Überzeugung der Kammer machte sich der Angeklagte in einem Fall auch des sexuellen Missbrauchs eines Kinds schuldig. Dabei fertigte er auch heimlich Bilder an, aus denen er kinderpornografisches Material erstellte. Gleiches tat er laut Gericht in sechs Fällen bei weiblichen Jugendlichen.

Die Staatsanwaltschaft forderte dem Sprecher zufolge in der nicht öffentlichen Sitzung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe.

L.McKay--EWJ

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