English Woman's Journal - Niederlage für US-Demokraten im Streit um Wahlkreiszuschnitte in Virginia

Niederlage für US-Demokraten im Streit um Wahlkreiszuschnitte in Virginia


Niederlage für US-Demokraten im Streit um Wahlkreiszuschnitte in Virginia
Niederlage für US-Demokraten im Streit um Wahlkreiszuschnitte in Virginia / Foto: WIN MCNAMEE - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Im Streit um Wahlkreiszuschnitte haben die US-Demokraten eine juristische Niederlage erlitten: Das Oberste Gericht im Bundesstaat Virginia erklärte am Freitag eine neue Wahlkreiskarte für unrechtmäßig, die die Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum gebilligt hatten. Die Demokraten in dem Ostküstenstaat hatten sich von dem Neuzuschnitt vier zusätzliche Sitze im Repräsentantenhaus in Washington bei den Zwischenwahlen im November erhofft.

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Der Supreme Court von Virginia kippte den Neuzuschnitt mit der Begründung, bei dem Referendum seien die verfassungsmäßigen Verfahren nicht eingehalten worden. Dadurch sei das Ergebnis der Abstimmung vom April "null und nichtig", erklärten die Richter.

US-Präsident Donald Trump nannte das Urteil einen "riesigen Sieg" für seine Republikaner. Derzeit ist Virginia in Washington durch fünf republikanische und sechs demokratische Abgeordnete vertreten. Die Demokraten in dem Bundesstaat mit fast neun Millionen Einwohnern hatten durch die neuen Wahlkreise auf eine Mehrheit von zehn zu eins gehofft.

Präsident Trump hatte den Rechtsstreit ausgelöst. Er drängte von Republikanern geführte Bundesstaaten wie Texas und Florida dazu, die Wahlkreise neu zuzuschneiden, um die knappe republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus vor einer drohenden Niederlage bei den Zwischenwahlen zu schützen. Dies löste ein regelrechtes Wettrennen republikanisch und demokratisch regierter Bundesstaaten aus.

Die Praxis des Wahlkreiszuschnitts aus politischen Motiven hat in den USA eine lange Tradition und sorgt immer wieder für Debatten. Bezeichnet wird das Vorgehen als "Gerrymandering". Die Neueinteilung der Wahlkreise folgt üblicherweise alle zehn Jahre nach einer Volkszählung; turnusgemäß wäre dies erst 2030 der Fall gewesen und nicht bereits in diesem Jahr.

P.Mitchell--EWJ

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