English Woman's Journal - Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen

Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen


Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen
Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen

Eine afghanische Familie muss für ein deutsches Visum persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik vorsprechen. Nur mit Passkopien könne die Identität nicht geklärt werden, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit. Es lehnte den Eilantrag einer Afghanin ab, die mit ihrem kleinen Kind zum eingebürgerten deutschen Ehemann nachziehen wollte.

Textgröße ändern:

Sie hatte sich im Dezember 2019 auf der Terminwarteliste der deutschen Botschaft in Kabul registriert, bekam aber zunächst keinen Termin. Nach der Machtübernahme durch die Taliban wurde die Botschaft in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad zuständig. Dort bekam die Frau zweimal einen Termin, ihre Ausreise aus Afghanistan schlug aber fehl. Schon zuvor hatte sie sich an das Verwaltungsgericht gewandt.

Wegen der besonderen Situation in Afghanistan könne keine persönliche Vorsprache bei der Botschaft verlangt werden, argumentierte sie. Passkopien und Kopien der Eheurkunde müssten reichen. Das lehnte das Gericht jedoch nun ab. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich bestimmt, dass bei jeder Beantragung eines Visums Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht werden sollten, begründete es seine Entscheidung.

Die lange Wartezeit seit der Registrierung begründe keine Ausnahme, denn sie beruhe auf Kapazitätsengpässen der Botschaft wegen der Situation in Afghanistan. Daran ändere auch die Machtübernahme der Taliban nichts, weil eine Vorsprache in Islamabad grundsätzlich möglich sei.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

Gipfel zu Drogen und Sicherheit: Trump empfängt Vertreter aus Lateinamerika

US-Präsident Donald Trump empfängt am Samstag Vertreter verbündeter lateinamerikanischer Staaten zu einem Gipfeltreffen. Hauptthemen der Zusammenkunft in Miami im Bundesstaat Florida sind der Kampf gegen den Drogenhandel sowie Sicherheitsfragen. Trump will dabei eine neue Initiative namens "The Shield of the Americas" (etwa: Schild Amerikas) ins Leben rufen.

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

Textgröße ändern: