English Woman's Journal - Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen

Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen


Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen
Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen

Eine afghanische Familie muss für ein deutsches Visum persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik vorsprechen. Nur mit Passkopien könne die Identität nicht geklärt werden, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit. Es lehnte den Eilantrag einer Afghanin ab, die mit ihrem kleinen Kind zum eingebürgerten deutschen Ehemann nachziehen wollte.

Textgröße ändern:

Sie hatte sich im Dezember 2019 auf der Terminwarteliste der deutschen Botschaft in Kabul registriert, bekam aber zunächst keinen Termin. Nach der Machtübernahme durch die Taliban wurde die Botschaft in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad zuständig. Dort bekam die Frau zweimal einen Termin, ihre Ausreise aus Afghanistan schlug aber fehl. Schon zuvor hatte sie sich an das Verwaltungsgericht gewandt.

Wegen der besonderen Situation in Afghanistan könne keine persönliche Vorsprache bei der Botschaft verlangt werden, argumentierte sie. Passkopien und Kopien der Eheurkunde müssten reichen. Das lehnte das Gericht jedoch nun ab. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich bestimmt, dass bei jeder Beantragung eines Visums Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht werden sollten, begründete es seine Entscheidung.

Die lange Wartezeit seit der Registrierung begründe keine Ausnahme, denn sie beruhe auf Kapazitätsengpässen der Botschaft wegen der Situation in Afghanistan. Daran ändere auch die Machtübernahme der Taliban nichts, weil eine Vorsprache in Islamabad grundsätzlich möglich sei.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

Oberstes Gericht erlaubt Trump Entzug der Aufenthaltstitel von 500.000 Migranten

Das Oberste Gericht der USA hat es Präsident Donald Trump bis auf Weiteres erlaubt, einer halben Million Migranten ihr Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das am Freitag ergangene Urteil war nicht unterzeichnet und enthielt keine Begründung, zwei von demokratischen Präsidenten ernannte Richterinnen stimmten jedoch in einem Sondervotum dagegen. Das US-Heimatschutzministerium hatte im März bekanntgegeben, dass rund 532.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela das Land verlassen müssen, die durch ein spezielles Programm von Trumps Vorgänger Joe Biden in die USA gekommen waren.

Millionenbetrug mit Steuersparmodellen: Landgericht Stuttgart verhängt Haftstrafen

Wegen Betrugs mit Steuersparversprechen in Millionenhöhe hat das Landgericht Stuttgart vier Männer zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Gegen zwei Angeklagte verhängte es nach Angaben eines Sprechers am Freitag Gefängnisstrafen von dreieinhalb sowie sechs Jahren. Zwei Beschuldigte erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren, in einem Fall wegen Beihilfe. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie Anleger getäuscht.

AfD in Freiburger Gemeinderat unterliegt in Rechtsstreit um Artikel in Amtsblatt

Die AfD im Gemeinderat von Freiburg ist in einem Prozess um die Veröffentlichung eines Artikels mit Ausführungen zu Einwanderungspolitik und Kriminalität im Amtsblatt der baden-württembergischen Stadt gescheitert. Es handle sich dabei "um eine allgemeinpolitische Stellungnahme ohne hinreichenden kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug", entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg nach Angaben vom Freitag. Die Redaktion habe den Artikel berechtigterweise abgewiesen.

Polizistin Ohr abgebissen: Mann muss vier Jahre ins Gefängnis

Weil er einer Polizistin ein Teil des Ohrs abbiss, soll ein 41 Jahre alter Mann für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte den Mann wegen dieser und anderer Taten am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu der Haftstrafe.

Textgröße ändern: