English Woman's Journal - Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen

Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen


Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen
Gericht: Afghanin muss deutsches Visum persönlich bei Botschaft beantragen

Eine afghanische Familie muss für ein deutsches Visum persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik vorsprechen. Nur mit Passkopien könne die Identität nicht geklärt werden, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit. Es lehnte den Eilantrag einer Afghanin ab, die mit ihrem kleinen Kind zum eingebürgerten deutschen Ehemann nachziehen wollte.

Textgröße ändern:

Sie hatte sich im Dezember 2019 auf der Terminwarteliste der deutschen Botschaft in Kabul registriert, bekam aber zunächst keinen Termin. Nach der Machtübernahme durch die Taliban wurde die Botschaft in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad zuständig. Dort bekam die Frau zweimal einen Termin, ihre Ausreise aus Afghanistan schlug aber fehl. Schon zuvor hatte sie sich an das Verwaltungsgericht gewandt.

Wegen der besonderen Situation in Afghanistan könne keine persönliche Vorsprache bei der Botschaft verlangt werden, argumentierte sie. Passkopien und Kopien der Eheurkunde müssten reichen. Das lehnte das Gericht jedoch nun ab. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich bestimmt, dass bei jeder Beantragung eines Visums Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht werden sollten, begründete es seine Entscheidung.

Die lange Wartezeit seit der Registrierung begründe keine Ausnahme, denn sie beruhe auf Kapazitätsengpässen der Botschaft wegen der Situation in Afghanistan. Daran ändere auch die Machtübernahme der Taliban nichts, weil eine Vorsprache in Islamabad grundsätzlich möglich sei.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: