English Woman's Journal - Lebenslange Haft für Brandstiftung mit zwei Toten in Berliner Monteursunterkunft

Lebenslange Haft für Brandstiftung mit zwei Toten in Berliner Monteursunterkunft


Lebenslange Haft für Brandstiftung mit zwei Toten in Berliner Monteursunterkunft
Lebenslange Haft für Brandstiftung mit zwei Toten in Berliner Monteursunterkunft / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Nach einer Brandstiftung mit zwei Toten in einer Monteursunterkunft in Berlin ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sah es nach Angaben eines Sprechers am Dienstag als erwiesen an, dass der Mann nach einem Streit ein Feuer in einer Doppelhaushälfte in Berlin gelegt hatte, in der er mit anderen Arbeitern wohnte.

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Das Gericht verurteilte den aus Polen stammenden Mann unter anderem wegen zweifachen Mordes, Brandstiftung mit Todesfolge und dreifacher Körperverletzung. Er muss demnach zudem 120.000 Euro plus Zinsen als Schmerzensgeld an eines der überlebenden Opfer zahlen. Auch für alle diesem entstandenen und noch entstehenden Schäden soll er zudem haften.

Der beim Prozessauftakt im Februar 28-jährige Beschuldigte hatte laut Anklageschrift in der Nacht zum 28. September aus Rache ein Feuer gelegt, nachdem er am Abend mit einem Mitbewohner in Streit geraten war. Er war demnach als Lagerarbeiter tätig und wohnte in dem Gebäude im Berliner Stadtteil Marzahn gemeinsam mit sechs anderen Arbeitern.

Von den im Obergeschoss schlafenden Mitbewohnern starben zwei durch Flammen und Rauch. Vier weitere retteten sich teils durch Sprünge aus einem Fenster sowie mit schweren Verletzungen. Einer von ihnen musste aufgrund massiver Verbrennungen in ein künstliches Koma versetzt werden.

Der Angeklagte wurde kurz nach dem Feuer in Polen festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Verfahren eine lebenslange Haftstrafe sowie zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenklage folgte dem im Wesentlichen. Die Verteidigung wollte dagegen einen Freispruch.

F.McKenzie--EWJ

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