English Woman's Journal - "Glasfasermord" an Vorarbeiter im Saarland: Urteil gegen vier Täter rechtskräftig

"Glasfasermord" an Vorarbeiter im Saarland: Urteil gegen vier Täter rechtskräftig


"Glasfasermord" an Vorarbeiter im Saarland: Urteil gegen vier Täter rechtskräftig
"Glasfasermord" an Vorarbeiter im Saarland: Urteil gegen vier Täter rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Nach dem Mord am Vorarbeiter einer Gruppe von Glasfasermonteuren im Saarland ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der vier Männer zu lebenslangen Freiheitsstrafen, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Saarbrücken hatte in seinem Urteil vom Februar 2025 auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, auch das wurde vom BGH bestätigt. (Az. 6 StR 443/25)

Textgröße ändern:

Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist damit praktisch ausgeschlossen. Wie das Landgericht feststellte, hatten die vier Männer ihren Vorarbeiter im März 2023 in ihrer Monteurswohnung im saarländischen Ort Schmelz getötet. Der 37-Jährige kam aus Hessen, er war aus beruflichen Gründen im Saarland.

Die Täter lockten ihn dem Urteil zufolge unter einem Vorwand in die Wohnung. Dann fesselten und knebelten sie ihn und traten und schlugen ihn gegen den Kopf. Seinen Tod hätten sie billigend in Kauf genommen. Danach hätten sie den Sterbenden rasiert, beschimpft und auf ihn uriniert und sich dabei gegenseitig gefilmt, stellte das Landgericht fest.

Der 37-Jährige starb an seinen Verletzungen. Wenige Tage nach der Tat wurden drei der vier Täter in Frankreich festgenommen. Der vierte wurde einige Wochen später in Deutschland gefasst. Der Prozess gegen sie in Saarbrücken begann im Oktober 2024.

Gegen das Mordurteil wandten sie sich an den BGH. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler. Damit wurde es rechtskräftig. Wegen der beruflichen Tätigkeit der Angeklagten und ihres Opfers wurde die Tat auch "Glasfasermord" genannt.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Geplanter Überfall in Bochum: Urteil gegen "Ausbrecherkönig" vor Brüsseler Gericht verschoben

Im Prozess gegen den als "Ausbrecherkönig" bekannten Kriminellen Antonio Ferrara wegen eines geplanten Raubüberfalls in Bochum ist die für Freitag geplante Urteilsverkündung kurzfristig verschoben worden. Das Brüsseler Gericht teilte ohne Angaben von Gründen mit, es werde seine Entscheidung erst am 5. November verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat 18 Jahre Haft für Ferrara gefordert, der in Frankreich wegen mehrerer Raubüberfälle und versuchten Mordes sowie wegen zweier Gefängnisausbrüche bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt worden war.

Nach Festnahme in Brandenburg: Mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft

Der am Donnerstag in Brandenburg gefasste mutmaßliche Russland-Spion sitzt nun in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe den Haftbefehl gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Vadym Y. in Vollzug gesetzt, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag mit.

Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate

In einem großen Ermittlungskomplex zu gefälschten Sprachzertifikaten haben bayerische Ermittler sieben weitere Menschen festgenommen. Bei einer Razzia in über 30 Objekten in Nordrhein-Westfalen und München seien am Mittwoch sechs Haftbefehle vollstreckt worden, am Donnerstag dann ein siebter, teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg am Freitag mit. Die Ermittlungen in der Sache laufen schon länger, es gibt um die 50 Tatverdächtige.

Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst

Im Falle einer mit 19 Messerstichen getöteten 35-Jährigen aus Hessen haben Ermittler in Polen einen Verdächtigen festgenommen. Bei ihm handelt es sich um einen 42-Jährigen, wie die Polizei Gießen und die Staatsanwaltschaft Marburg am Freitag mitteilten. Er soll die 35-Jährige mit 19 Messerstichen getötet und sich anschließend nach Polen abgesetzt haben.

Textgröße ändern: