English Woman's Journal - Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft

Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft


Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft
Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft / Foto: Mohssen Assanimoghaddam - POOL/AFP/Archiv

Der wegen dutzendfachen Mordes verurteilte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis sei abgelehnt worden, teilte das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg am Montag mit. Das Gericht erklärte, die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis.

Textgröße ändern:

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, Högel kann dagegen sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Celle einlegen. Högel befindet sich seit 2009 im Strafvollzug, die Entscheidung des Landgerichts bezieht sich auf die Verurteilung des sogenannten Todespflegers zu lebenslanger Haft im Jahr 2019 in Oldenburg.

Bei der Entscheidung der Mindesthaftdauer seien die Umstände der Taten sowie insbesondere auch die Persönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten in der Zeit nach seiner letzten Verurteilung berücksichtigt worden. Besonders erschwerend sei das konkrete Maß der Schuld durch die außerordentlich hohe Zahl der Morde berücksichtigt worden, teilte das Gericht mit.

Wie das Gericht erklärte, bedeutet die Mindesthaftdauer von 28 Jahren nicht, dass Högel danach entlassen wird. Sie stelle nur einen Rahmen für die weitere Vollstreckung dar. Bevor Högel entlassen werden könne, müsse geprüft werden, ob bei ihm weiterhin eine Gefährlichkeit vorliege. Dazu werde dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt.

Högel hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie wiederzubeleben. Viele starben dabei. Er wurde in mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wegen des Tods von insgesamt 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haft wegen Mordes. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomente mit jahrelanger Verspätung bekannt.

R.Sutherland--EWJ

Empfohlen

Justizministerium will noch diese Woche Entwurf gegen digitale Gewalt vorlegen

Angesichts der öffentlichen Empörung über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes macht das Bundesjustizministerium Tempo bei dem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt. Ein Gesetzentwurf dazu solle noch in dieser Woche in die interne Abstimmung ins Kabinett gegeben werden, teilte ein Sprecher am Montag mit. Danach solle der Entwurf veröffentlicht werden. Das Gesetz solle dann "sehr bald" verabschiedet werden.

Chaos im Gerichtssaal: Prozess um schwerstes Zugunglück in Griechenland vertagt

Beim Prozess zum schlimmsten Zugunglück in der Geschichte Griechenlands ist im Gerichtssaal Chaos ausgebrochen. Nur wenige Stunden nach seinem Beginn wurde der Prozess deshalb am Montag vertagt. Zuvor hatten sich hunderte Menschen in das zum Gerichtssaal umfunktionierte Versammlungsgebäude der Universität von Larisa gedrängt, laut dem Bericht eines AFP-Reporters kam zu chaotischen Szenen.

Zwei Tote und dutzende Verletzte nach Kollision auf New Yorker Flughafen LaGuardia

Tödliche Kollision am New Yorker Flughafen LaGuardia: Ein ankommendes Flugzeug hat auf der Landebahn ein Feuerwehrfahrzeug gerammt - die beiden Piloten wurden getötet, dutzende weitere Menschen verletzt. Der Flughafen wurde nach dem nächtlichen Unfall umgehend geschlossen und sollte nach Angaben der Flughafenbehörde frühstens am Montagnachmittag wieder öffnen.

Kein früheres Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes: Klimaklagen scheitern am BGH

Die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz sind gescheitert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am Montag zugunsten der Autobauer. Die Geschäftsführung der Umwelthilfe wollte erreichen, dass die Hersteller ab Ende 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

Textgröße ändern: