English Woman's Journal - Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder

Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder


Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder
Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Wegen der Versteigerung gefälschter Ölbilder ist ein Berliner Kunsthändler zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Freitag des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In einem Fall handelte es sich dabei um versuchten Betrug. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 21.000 Euro an.

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Gegen den damals 61-Jährigen war bereits im September 2023 Anklage erhoben worden. Demnach hatte er über zwei Berliner Auktionshäuser mehrere gefälschte Ölgemälde des französisch-polnischen Malers Louis Marcoussis verkauft. Den Gutachtern des Auktionshauses fielen die Fälschungen zunächst nicht auf, erst eine Analyse des Landeskriminalamts ergab, dass bei den Bildern sogenannte anachronistische Farbpigmente verwendet worden waren. Laut Ermittlern wurde also Farbe verwendet, die erst nach dem Tod des Malers 1941 auf den Markt kam.

Ebenfalls verurteilt wurde ein mitangeklagter Komplize, der zum Zeitpunkt der Anklage 43 Jahre alt war. Er soll gemeinsam mit dem Kunsthändler versucht haben, ein gefälschtes Werk von Marcoussis' Ehefrau, Alice Halicka-Marcoussis, zu verkaufen. Da in diesem Fall jedoch noch kein Geld floss, wertete das Gericht die Tat als versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren, das nach einem ersten Anlauf im November 2024 im September 2025 wieder begonnen wurde, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Kunsthändler gefordert. Für den Komplizen beantragten die Ankläger 2700 Euro Geldstrafe. Die Verteidigung plädierte für beide Angeklagte auf Freispruch.

K.McMillan--EWJ

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