English Woman's Journal - Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere

Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere


Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere
Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Im Rechtsstreit über einen verspäteten Flug wegen der überlasteten Sicherheitskontrolle an einem anderen Flughafen hat das Gericht der Europäischen Union zugunsten der Passagiere entschieden. Wenn die Airline freiwillig auf noch nicht abgefertigte Passagiere eines früheren Flugs wartet, muss sie den Passagieren eines nachfolgenden, dadurch deutlich verspäteten Flugs einen Ausgleich zahlen. Sie könne sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, entschied das Gericht in Luxemburg am Mittwoch. (Az. T-656/24)

Textgröße ändern:

Der Vorfall passierte am Flughafen Köln/Bonn im Juli 2022. Das Kontrollpersonal war überlastet und die Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle ungewöhnlich lang. Darum kamen alle Passagiere eines Flugs zu spät zum Boarding. Die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter beschloss, auf die noch nicht abgefertigten Passagiere zu warten. Der Flug startete schließlich mit mehr als fünf Stunden Verspätung. Alle folgenden Flüge der Airline an diesem Tag wurden umorganisiert.

Das betraf auch einen Flug von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien. Dafür wurde ein Ersatzflugzeug eingesetzt, es landete mit mehr als drei Stunden Verspätung in Bulgarien. Zwei Passagiere fordern von European Air Charter jeweils 400 Euro als Ausgleich. Das Landgericht Düsseldorf fragte das EU-Gericht, ob sich die Fluggesellschaft auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen könne.

Nein, antwortete das EU-Gericht nun - wenn die Airline sich selbstständig dazu entschied, auf die verspäteten Passagiere in Köln/Bonn zu warten und das die entscheidende Ursache für die Verspätung des Flugs aus Düsseldorf war. Anders wäre es, wenn die Fluggesellschaft gesetzlich dazu gezwungen gewesen wäre.

Ob es sich um eine eigenständige Entscheidung von European Air Charter handelte, muss das Düsseldorfer Gericht nun überprüfen. Es entscheidet über die Ansprüche der Passagiere in den beiden Fällen, muss sich dabei aber an die Rechtsauffassung des EU-Gerichts halten.

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

88-jähriger Berliner stirbt nach Betäubung bei Raub: Weitere Mittäterin verurteilt

Drei Jahre nach dem Tod eines 88-jährigen Manns aus Berlin wegen einer Überdosis Beruhigungsmittel zur Begehung eines Raubes ist eine weitere Täterin verurteilt worden. Die mittlerweile 22-jährige Angeklagte wurde wegen schweren Raubes mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel Ende Februar.

Textgröße ändern: