English Woman's Journal - Luxusautos nach Russland verkauft: Sechs Jahre Haft für Autohändler in Bayern

Luxusautos nach Russland verkauft: Sechs Jahre Haft für Autohändler in Bayern


Luxusautos nach Russland verkauft: Sechs Jahre Haft für Autohändler in Bayern
Luxusautos nach Russland verkauft: Sechs Jahre Haft für Autohändler in Bayern / Foto: FOCKE STRANGMANN - AFP/Archiv

Wegen der illegalen Lieferung von mehr als hundert Luxusautos nach Russland ist ein Autohändler in Bayern zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg verhängte am Montag sechs Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen die Russland-Embargoverordnung, wie das mit den Ermittlungen befasste Zollfahndungsamt im nordrhein-westfälischen Essen mitteilte. Seine ehemalige Prokuristin wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

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Demnach waren über den Autohändler aus dem Kreis Miltenberg 111 Luxusautos im Wert von fast 20 Millionen Euro illegal nach Russland gelangt. Der Autohandel des Angeklagten war demnach auf gepanzerte Fahrzeuge eines namhaften deutschen Herstellers spezialisiert. Da er keine Neuwagen direkt beziehen durfte, baute er ein Beschaffungsnetzwerk unter Einbindung von Strohfirmen auf. Nach Einführung der Sanktionen für Luxusautos verkaufte er die Fahrzeuge an zwei der größten Luxusautohändler Russlands.

Viele der verkauften Fahrzeuge seien von russischen Behörden, staatlichen Unternehmen und Geheimdiensten genutzt worden. Der Autohandel des Angeklagten sei zuletzt vollständig auf Verstöße gegen das Russland-Embargo spezialisiert gewesen. Ein legaler Geschäftsbetrieb fand demnach nur noch in vergleichsweise geringem Umfang statt.

Der Zoll hatte in dem Fall seit Mai 2024 ermittelt. Im folgenden September wurden Wohn- und Geschäftsräume des Autohändlers durchsucht. Durch die Ermittlungen seien geplante Lieferungen von weiteren 400 Neuwagen im Wert von fast 40 Millionen Euro nach Russland verhindert worden. Das Gericht ordnete die Einziehung von rund 20 Millionen Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

P.Smid--EWJ

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