English Woman's Journal - Ehemalige Partnerin vor Kindern erstochen: Lebenslange Haft in Niedersachsen

Ehemalige Partnerin vor Kindern erstochen: Lebenslange Haft in Niedersachsen


Ehemalige Partnerin vor Kindern erstochen: Lebenslange Haft in Niedersachsen
Ehemalige Partnerin vor Kindern erstochen: Lebenslange Haft in Niedersachsen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine frühere Lebensgefährtin vor den Augen ihrer Kinder ist ein 34-Jähriger in Niedersachsen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sprach den Mann nach Angaben eines Sprechers am Dienstag wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig.

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Nach Feststellungen des Gerichts handelte der Beschuldigte demnach "aus Hass". Er habe sich durch die Trennung von ihr in seiner Ehre verletzt gefühlt, hieß es. Eine zusätzliche Rolle spielten demnach finanzielle Konflikte. So war der Angeklagte auch der Auffassung, seine ehemalige Partnerin habe ihm Geld gestohlen. Auf Schlichtungsversuche durch die Familie der Getöteten ging der Mann demnach im Vorfeld aber nicht ein.

Im Mai vergangenen Jahres erstach der Mann seine frühere Partnerin auf einen Parkplatz in Nienburg. Laut Gericht versetzte er ihr etwa zehn Messerstiche in Kopf und Oberkörper, zwei ihrer Kinder mussten die Tat mit ansehen. Nach früheren Polizeiangaben flüchtete er nach der Tat mit einem Auto, wurde aber kurz darauf festgenommen. Dabei bedrohte er Polizisten mit einem Messer, ließ dieses dann aber fallen.

Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte trotz einer leichten Intelligenzminderung und Verhaltensproblemen voll schuldfähig. Er habe sein Handeln aktiv geplant und gewusst, was er tat, hieß es.

Bereits vor der Tat hatte der Mann seiner ehemaligen Lebensgefährtin demnach mehrfach mit dem Tod gedroht. Es gab aber keine konkreten Hinweise darauf, dass er tatsächlich ein Verbrechen verüben wollte. Das Urteil entsprach den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Es ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

O.Wood--EWJ

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