English Woman's Journal - Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot

Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot


Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot
Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Im Streit um ein Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Donnerstag, dass der Gynäkologe Joachim Volz in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Im Rahmen seiner Arbeit für die Klinik darf diese das aber verbieten. Die Dienstanweisung sei "vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt", erklärte das Gericht.

Textgröße ändern:

Es betonte zugleich, dass es sich um "eine Einzelfallentscheidung" vor dem Hintergrund der zwischen den Parteien geschlossenen konkreten vertraglichen Regelungen gehandelt habe. "Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts spielen keine entscheidende Rolle", hieß es.

Der Arbeitgeber, ein Krankenhaus in Lippstadt, war ursprünglich in evangelischer Trägerschaft. Seit einer Fusion hat die Klinik laut Gericht je zur Hälfte einen katholischen und einen evangelischen Träger. Nach dem Trägerwechsel erging eine neue Dienstanweisung. Demnach darf Volz nur dort und bei akuter Lebensgefahr für die Mutter oder das ungeborene Kind abtreiben, sofern es keine medizinische Alternative gibt, mit der das Leben des Kindes gerettet werden kann.

Dagegen klagte er. Das Arbeitsgericht in Hamm wies seine Klage im August vergangenen Jahres ab. Die Klinik durfte dem Arzt demnach auch verbieten, Schwangerschaftsabbrüche in seiner eigenen Praxis in Bielefeld vorzunehmen. Volz ging gegen die Entscheidung in Berufung und bekam nun vor dem Landesarbeitsgericht zumindest teilweise Recht.

Im Rahmen ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit dürfe die Klinik festlegen, welche Leistungen sie anbiete und welche nicht, betonte das Gericht. Die Weisung verstoße auch nicht gegen Gesetze und entspreche billigem Ermessen. Volz habe keinen dieser Weisung entgegenstehenden vertraglichen Anspruch. Die Einschränkung der Nebentätigkeit des Chefarzts durch die Weisung sei aber unwirksam.

Laut Urteil ergibt sich das aus den vertraglichen Regelungen zwischen Klinik und Arzt. Ein Komplettverbot von Schwangerschaftsabbrüchen ist von den Vereinbarungen zu Nebentätigkeiten demnach nicht gedeckt. Beschränkungen der Nebentätigkeit bei Schwangerschaftsabbrüchen dürften jedenfalls nicht weiterreichen als die, die für den Arzt im Rahmen seiner Anstellung gälten. Dort gebe es eine Ausnahmeregelung.

Volz wertete die Entscheidung nach Angaben des ihn unterstützenden Kampagnennetzwerks innn.it als "großen Erfolg" und sprach von einem "großen Gewinn" für seine Patientinnen. Das grundsätzliche Probleme beim Thema Schwangerschaftsabbruch in konfessionellen Kliniken sei aber nicht gelöst. Das Netzwerk warnte vor "Versorgungslücken", weil diese Abtreibungen weiterhin per Arbeitsanweisung untersagen dürften.

Die beklagte Klinik erklärte, sie sehe sich durch die Entscheidung grundsätzlich in ihrer Position als Arbeitgeber bestätigt und "das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt". Mit Blick auf die Entscheidungen zur Nebentätigkeit des Chefarzt werde sie das schriftliche Urteil abwarten und analysieren.

Vor der Verhandlung dort demonstrierten nach Angaben der Polizei etwa 500 Unterstützerinnen und Unterstützer von Volz in der Innenstadt von Hamm unter dem Motto "Reproduktive Gerechtigkeit". Darunter war die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang, die bei der Anreise im Zug als auf Instagram schrieb: "Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch". An einer Gegendemonstration nahmen der Polizei zufolge 14 Menschen teil, beide Versammlungen verliefen friedlich.

Auch das Erzbistum Paderborn begrüßte das Urteil als Bestätigung seiner Position. Dass katholisch mitgetragene Kliniken "aus ihrer Überzeugung heraus keine nicht-indizierten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entspricht dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht religiöser Träger", erklärte das Bistum.

Die "unbedingte Achtung vor dem Leben" entspreche dem Menschenbild, auf dem katholischen Lehre fuße, fügte es an. Ihm sei aber bewusst, dass es "Umstände" geben könne, in denen die Position der katholische Kirche zu Schwangerschaftsabbrüchen als unzureichend empfunden werde.

B.Mclean--EWJ

Empfohlen

Gipfel zu Drogen und Sicherheit: Trump empfängt Vertreter aus Lateinamerika

US-Präsident Donald Trump empfängt am Samstag Vertreter verbündeter lateinamerikanischer Staaten zu einem Gipfeltreffen. Hauptthemen der Zusammenkunft in Miami im Bundesstaat Florida sind der Kampf gegen den Drogenhandel sowie Sicherheitsfragen. Trump will dabei eine neue Initiative namens "The Shield of the Americas" (etwa: Schild Amerikas) ins Leben rufen.

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

Textgröße ändern: