English Woman's Journal - Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Taleb A. laut Gutachten schuldfähig

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Taleb A. laut Gutachten schuldfähig


Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Taleb A. laut Gutachten schuldfähig
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Taleb A. laut Gutachten schuldfähig / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Der Angeklagte im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist einem Gutachten zufolge voll schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt ein psychiatrischer Sachverständiger in einem Gutachten, das er am Mittwoch im Prozess gegen Taleb A. vor dem Landgericht Magdeburg präsentierte. A. sei dem Gutachten zufolge weder in seiner Steuerungsfähigkeit noch in seiner Einsichtsfähigkeit eingeschränkt, sagte ein Gerichtssprecher.

Textgröße ändern:

Der Gutachter trug seine Expertise über mehrere Stunden vor. Seiner Einschätzung nach ist A. auch weiterhin gefährlich. Diese Einschätzung dürfte bei der Frage eine Rolle spielen, ob bei einer Verurteilung auch eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wird.

Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt gerast. Sechs Menschen, darunter ein neunjähriger Junge, starben. Mehr als 300 weitere wurden verletzt.

Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt in einem Prozess vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Am zweiten Verhandlungstag gestand der Angeklagte, einen Angriff geplant zu haben. Er habe "mit Absicht angegriffen". Taleb A. bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine stundenlangen Aussagen vor Gericht waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft A. unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Der Angeklagte Taleb A. habe in der Absicht gehandelt, "eine unbestimmte große Zahl von Menschen zu töten". Als Tatmotiv vermutet die Anklagebehörde, dass A. im Wesentlichen "aus vermeintlicher Kränkung und Frustration" über den Ausgang eines Gerichtsverfahrens und die Erfolglosigkeit eigener Strafanzeigen gehandelt habe.

Zahlreiche Betroffene und Opfer haben inzwischen im Prozess als Zeugen ausgesagt. Im Dezember wurde kurzzeitig ohne Anwesenheit des Angeklagten weiterverhandelt, weil dieser sich seit einiger Zeit in einem Hungerstreik befand und vorübergehend nicht verhandlungsfähig war. Für den Prozess sind bislang Termine über den März hinaus geplant.

R.Wilson--EWJ

Empfohlen

Trump: Kubanische Regierung erlebt ihre "letzten Momente"

US-Präsident Donald Trump hat erneut ein baldiges Ende der kommunistischen Regierung in Kuba in Aussicht gestellt. "Ich werde mich um Kuba kümmern", sagte Trump am Samstag bei einem Treffen mit Staatschefs verbündeter lateinamerikanischer Länder in der Nähe von Miami. "Kuba befindet sich in den letzten Momenten seines Lebens."

Gipfel zu Drogen und Sicherheit: Trump empfängt Vertreter aus Lateinamerika

US-Präsident Donald Trump empfängt am Samstag Vertreter verbündeter lateinamerikanischer Staaten zu einem Gipfeltreffen. Hauptthemen der Zusammenkunft in Miami im Bundesstaat Florida sind der Kampf gegen den Drogenhandel sowie Sicherheitsfragen. Trump will dabei eine neue Initiative namens "The Shield of the Americas" (etwa: Schild Amerikas) ins Leben rufen.

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Textgröße ändern: