English Woman's Journal - Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen

Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen


Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen
Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen / Foto: Fred DUFOUR - AFP/Archiv

Beim Autofahren darf einem Urteil aus Baden-Württemberg zufolge kein Gesichtsschleier getragen werden. Eine muslimische Frau hat keinen Anspruch auf eine Ausnahmeregel, wie der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim am Montag mitteilte. Allerdings muss das Land wegen Ermessensfehlern in der Ablehnung neu über den Antrag der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden. (Az.: 13 S 1456/24)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine muslimische Frau, die beim Autofahren einen Niqab tragen wollte. Das baden-württembergische Verkehrsministerium lehnte ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab. Dagegen ging die Frau gerichtlich vor. In erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits die Klage ab.

Die Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun auch überwiegend zurück. Das Verhüllungsverbot sei verfassungsgemäß, entschieden die Richter. Es diene der Sicherheit im Straßenverkehr. Dass die Straßenverkehrsordnung dem Vorrang vor der Religionsfreiheit einräume, sei nicht zu beanstanden.

Einen Anspruch auf eine Ausnahmeregel hat die Frau nicht. Diese ist nicht zwingend zu erteilen. Allerdings muss das Ministerium neu über den Antrag der Frau entscheiden, weil es die Bedeutung der Religionsfreiheit für sie nicht ausreichend würdigte.

Zudem basierte die Ablehnung des Antrags darauf, dass das Verhüllungsverbot auch nonverbale Kommunikation im Straßenverkehr sichere. Soweit diese im Straßenverkehr nötig sei, wird sie laut Urteil durch das Tragen eines Niqabs nicht beeinträchtigt.

B.Jamieson--EWJ

Empfohlen

Pflegerin soll in Hessen Messgeräte von Patienten abgestellt haben - Festnahme

Ermittler haben in Hessen eine Pflegerin festgenommen, die Messgeräte von Wachkomapatienten abgestellt haben soll. Ihr werden versuchter Mord in drei Fällen und Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Die Frau war Pflegerin auf einer Wachkomastation eines Altenheims im Main-Taunus-Kreis. Wegen des Zustands der Patienten mussten ihre Vitalfunktionen konstant über ein Messgerät überwacht werden.

Tödliche Schüsse vor Shishabar in Hamburg: Mordprozess nach fast zwei Jahren beendet

In einem annähernd zwei Jahre dauernden Prozess um tödliche Schüsse vor einer Shishabar in Hamburg ist der Angeklagte am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 33-Jährige heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hatte. Er schoss demnach im Oktober 2023 mindestens siebenmal mit einer Pistole auf einen 24-Jährigen.

Versuchter IS-Beitritt: Prozess gegen 23-Jährigen in Düsseldorf begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss sich seit Dienstag ein 23-Jähriger wegen des versuchten Beitritts zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verantworten. Zum Prozessbeginn wurde nach Gerichtsangaben die Anklage verlesen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten aus Leverkusen die versuchte Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor. Laut Anklage soll er spätestens ab Juli 2025 versucht haben, sich dem IS anzuschließen, um in Syrien einen Anschlag zu verüben.

Staatstrauer nach Zugunglück in Spanien - Opferzahl steigt weiter

Nach dem schweren Zugunglück in Spanien hat in dem Land eine dreitägige Staatstrauer begonnen. Im ganzen Land wehen die Flaggen auf halbmast. König Felipe VI. und Königin Letizia besuchten am Dienstag die Unglücksstelle nahe Adamuz im Süden des Landes und trafen mit Rettungskräften zusammen. Die Zahl der Todesopfer stieg unterdessen auf mindestens 41.

Textgröße ändern: