English Woman's Journal - Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen

Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen


Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen
Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen / Foto: Fred DUFOUR - AFP/Archiv

Beim Autofahren darf einem Urteil aus Baden-Württemberg zufolge kein Gesichtsschleier getragen werden. Eine muslimische Frau hat keinen Anspruch auf eine Ausnahmeregel, wie der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim am Montag mitteilte. Allerdings muss das Land wegen Ermessensfehlern in der Ablehnung neu über den Antrag der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden. (Az.: 13 S 1456/24)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine muslimische Frau, die beim Autofahren einen Niqab tragen wollte. Das baden-württembergische Verkehrsministerium lehnte ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab. Dagegen ging die Frau gerichtlich vor. In erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits die Klage ab.

Die Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun auch überwiegend zurück. Das Verhüllungsverbot sei verfassungsgemäß, entschieden die Richter. Es diene der Sicherheit im Straßenverkehr. Dass die Straßenverkehrsordnung dem Vorrang vor der Religionsfreiheit einräume, sei nicht zu beanstanden.

Einen Anspruch auf eine Ausnahmeregel hat die Frau nicht. Diese ist nicht zwingend zu erteilen. Allerdings muss das Ministerium neu über den Antrag der Frau entscheiden, weil es die Bedeutung der Religionsfreiheit für sie nicht ausreichend würdigte.

Zudem basierte die Ablehnung des Antrags darauf, dass das Verhüllungsverbot auch nonverbale Kommunikation im Straßenverkehr sichere. Soweit diese im Straßenverkehr nötig sei, wird sie laut Urteil durch das Tragen eines Niqabs nicht beeinträchtigt.

B.Jamieson--EWJ

Empfohlen

Trump: Kubanische Regierung erlebt ihre "letzten Momente"

US-Präsident Donald Trump hat erneut ein baldiges Ende der kommunistischen Regierung in Kuba in Aussicht gestellt. "Ich werde mich um Kuba kümmern", sagte Trump am Samstag bei einem Treffen mit Staatschefs verbündeter lateinamerikanischer Länder in der Nähe von Miami. "Kuba befindet sich in den letzten Momenten seines Lebens."

Gipfel zu Drogen und Sicherheit: Trump empfängt Vertreter aus Lateinamerika

US-Präsident Donald Trump empfängt am Samstag Vertreter verbündeter lateinamerikanischer Staaten zu einem Gipfeltreffen. Hauptthemen der Zusammenkunft in Miami im Bundesstaat Florida sind der Kampf gegen den Drogenhandel sowie Sicherheitsfragen. Trump will dabei eine neue Initiative namens "The Shield of the Americas" (etwa: Schild Amerikas) ins Leben rufen.

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Textgröße ändern: