English Woman's Journal - Juristischer Streit um Schmerzgriff: Berliner Polizei scheitert mit Berufung

Juristischer Streit um Schmerzgriff: Berliner Polizei scheitert mit Berufung


Juristischer Streit um Schmerzgriff: Berliner Polizei scheitert mit Berufung
Juristischer Streit um Schmerzgriff: Berliner Polizei scheitert mit Berufung / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

In der juristischen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Schmerzgriffen hat die Berliner Polizei eine Niederlage erlitten. Die Berufung der Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach sogenannte Nervendrucktechniken und Schmerzgriffe durch Polizisten gegenüber einem Aktivisten der Klimagruppe Letzte Generation rechtswidrig waren, wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg abgewiesen, wie dieses am Montag mitteilte. Der Beschluss, der bereits am Donnerstag fiel, ist laut OVG unanfechtbar.

Textgröße ändern:

Die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung einer Berufung seien nicht erfüllt, hieß es vom OVG. Die Berliner Polizei hätte darlegen müssen, warum das Verwaltungsgericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen sei. Stattdessen habe sie lediglich eine eigene, abweichende Würdigung entgegengehalten.

Ursprünglich geklagt hatte ein 21-jähriger Aktivist, der sich im April 2023 an einer Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni beteiligt hatte. Nach der Auflösung der Versammlung kam er der Aufforderung, sich von der Fahrbahn zu entfernen, nicht nach, woraufhin Polizisten sogenannte Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken anwendeten.

Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts sind Schmerzriffe und Nervendrucktechniken zwar grundsätzlich zulässig, waren im konkreten Einzelfall aber unverhältnismäßig und nicht erforderlich. Die Polizisten hätten den Kläger von der Fahrbahn tragen können, dafür hätten ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung gestanden, befand das Verwaltungsgericht im März 2025.

St.Reid--EWJ

Empfohlen

Berufungsprozess: Französische Rechtspopulistin Le Pen weist Veruntreuungsvorwürfe zurück

Die wegen mutmaßlicher "systematischer" Veruntreuung von EU-Geldern angeklagte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat am Dienstag erneut die Vorwürfe gegen sich und ihre Partei bestritten. "Der Begriff 'System' stört mich, weil er den Eindruck von Manipulation vermittelt", sagte die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) bei einer Anhörung.

Sexuelle Gewalt: Britischer Schauspieler Russell Brand nach neuen Vorwürfen vor Gericht

Der britische Schauspieler und Komiker Russell Brand ist angesichts neuer Vorwürfe der sexuellen Gewalt am Dienstag vor Gericht erschienen. Basierend auf einer Anklage von Dezember 2025 werden dem 50-Jährigen eine Vergewaltigung und ein sexueller Übergriff gegenüber verschiedenen Frauen im Jahr 2009 zur Last gelegt. Damit steigt die Gesamtzahl der laufenden Anklagen gegen Brand wegen sexueller Gewalt auf insgesamt sechs.

Pflegerin soll in Hessen Messgeräte von Patienten abgestellt haben - Festnahme

Ermittler haben in Hessen eine Pflegerin festgenommen, die Messgeräte von Wachkomapatienten abgestellt haben soll. Ihr werden versuchter Mord in drei Fällen und Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Die Frau war Pflegerin auf einer Wachkomastation eines Altenheims im Main-Taunus-Kreis. Wegen des Zustands der Patienten mussten ihre Vitalfunktionen konstant über ein Messgerät überwacht werden.

Tödliche Schüsse vor Shishabar in Hamburg: Mordprozess nach fast zwei Jahren beendet

In einem annähernd zwei Jahre dauernden Prozess um tödliche Schüsse vor einer Shishabar in Hamburg ist der Angeklagte am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 33-Jährige heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hatte. Er schoss demnach im Oktober 2023 mindestens siebenmal mit einer Pistole auf einen 24-Jährigen.

Textgröße ändern: