English Woman's Journal - Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins


Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil über das Verbot der Hammerskins. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Textgröße ändern:

Dagegen klagten mehrere regionale Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins. Sie machen geltend, dass es gar keine bundesweite Dachorganisation gebe, sondern nur autonome, regional organisierte Gruppen. Die einzelnen Chapter würden die in der Verbotsverfügung genannten Ziele nicht gemeinschaftlich verfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte am Mittwoch, nun soll eine Entscheidung fallen.

Ch.McDonald--EWJ

Empfohlen

Ermittlungen gegen Soldaten im Zusammenhang mit Evakuierungsmission in Afghanistan

Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts des Diebstahls während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul. "Die Staatsanwaltschaft Kempten führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachtes des Diebstahls gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige, welche dem Einsatzkontingent angehörten", sagte ein Sprecher der Behörde, die für Soldaten im Auslandseinsatz zuständig ist, "Bild am Sonntag. Die Beschuldigten sollen sich "während der Evakuierungen Waren aus Läden am Flughafen Kabul rechtswidrig angeeignet haben".

"Verdacht eines Anschlags" beim CSD Berlin: Ermittler fahnden nach 21-Jährigem

Wegen des "Verdachts eines Anschlags" beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin mit mindestens einem Todesopfer haben die Ermittler einen 21-jährigen Tatverdächtigen öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben. Die Polizei Berlin warnte am Sonntag davor, den mutmaßlich islamistischen Verdächtigen Abdul B. anzusprechen. Er sei "möglicherweise bewaffnet und gefährlich". 16 weitere Menschen waren am Samstagabend im Tiergarten verletzt worden, drei von ihnen lebensgefährlich.

Todesfahrt bei CSD in Berlin - Mutmaßlich islamistischer Tatverdächtiger

Beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gerast und hat mindestens einen Menschen getötet. 16 weitere Menschen wurden nach Angaben von Polizei und Feuerwehr am Samstagabend im Tiergarten verletzt, drei von ihnen lebensgefährlich. Die Polizei fahndete unter "Hochdruck" mit einem Großaufgebot nach dem Täter oder den Tätern. Ein mutmaßlich islamistischer Tatverdächtiger sei identifiziert worden.

Mutmaßlich islamistischer Tatverdächtiger nach Angriff auf CSD identifiziert

Nach dem tödlichen Angriff beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist ein mutmaßlich islamistischer Tatverdächtiger identifiziert worden. Ein Polizeisprecher sagte in der Nacht zum Sonntag, ein Tatverdächtiger sei "identifiziert", aber noch nicht festgenommen worden. Der Verdächtige ist demnach "polizeibekannt als Angehöriger des islamistischen Milieus hier in Berlin".

Textgröße ändern: