English Woman's Journal - Mann soll Ehefrau in Frankfurt aus dem 22. Stock gestoßen haben: Anklage erhoben

Mann soll Ehefrau in Frankfurt aus dem 22. Stock gestoßen haben: Anklage erhoben


Mann soll Ehefrau in Frankfurt aus dem 22. Stock gestoßen haben: Anklage erhoben
Mann soll Ehefrau in Frankfurt aus dem 22. Stock gestoßen haben: Anklage erhoben / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Weil er seine Ehefrau in Frankfurt am Main aus dem 22. Stock eines Hotels gestoßen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen einen 59-Jährigen erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, seine 40-jährige Frau und Mutter seiner beiden Kinder aus Habgier und heimtückisch getötet zu haben, wie die Frankfurter Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte. Die Tat ereignete sich bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren.

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Der Beschuldigte aus Rodgau pflegte laut Staatsanwaltschaft schon seit mehreren Monaten eine außereheliche Beziehung mit einer wesentlich jüngeren Frau, wovon die Ehefrau wusste. In der Annahme, ihr Mann habe die Affäre beendet und wolle nun die Ehe retten, ließ sich die später Getötete am 18. Mai 2023 auf einen gemeinsamen Abend und anschließenden Hotelaufenthalt ein. Dort soll der Mann sie über das Balkongeländer des Zimmers im 22. Stock gestoßen haben, so dass sie 61 Meter in die Tiefe fiel. Sie war sofort tot.

Der Beschuldigte versuchte anschließend, den Vorfall als Unfalltod darzustellen, laut Anklage um an das Erbe und die Lebensversicherung der Getöteten zu kommen. Den Tatplan hatte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft schon länger gefasst, um einer für ihn finanziell ungünstigen Scheidung zu entgehen und die Beziehung mit seiner Geliebten fortführen zu können. Dieser wiederum hatte er die Trennung von seiner Ehefrau vorgespiegelt.

In Untersuchungshaft sitzt der Mann seit April dieses Jahres. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass er in einem persönlichen und beruflichen Umfeld unterschiedliche Angaben über die Todesumstände seiner Frau gemacht habe, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Außerdem soll er vor der Tat geeignete Tötungsarten recherchiert haben.

D.Findlay--EWJ

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