English Woman's Journal - Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu

Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu


Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu
Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird ein mutmaßlicher Mordfall aus dem Berliner Rockermilieu neu aufgerollt. Der fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig begann am Dienstag mit der Verhandlung über den sogenannten Wettbürofall. 2019 hatte das Berliner Landgericht in zwei Urteilen acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten, den damaligen Anführer, wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. (Az. 5 StR 542/20)

Textgröße ändern:

Das Landgericht war nach fast fünfjähriger Prozessdauer davon überzeugt, dass der Anführer die übrigen Rocker dazu gebracht hatte, einen Rivalen in einem Wettbüro zu ermorden. Ein weiterer Angeklagter, der als Kronzeuge aussagte, wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt, ein anderer lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer kurzen Haftstrafe.

Die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Strafen wurde aber um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Polizei vorher von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte. Gegen diesen Abschlag wendet sich die Staatsanwaltschaft vor dem BGH. Auch die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Angeklagten legten Revision ein.

Die Tat fand im Januar 2014 statt und wurde von einer Videokamera aufgezeichnet. Damals stürmten 13 teilweise maskierte Männer das Wettbüro im Stadtteil Reinickendorf. Das Opfer, der 26-jährige Tahir Ö., saß im Schankraum. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln auf ihn ab, direkt danach verließen sämtliche Hells Angels geschlossen das Lokal. "Im Stil eines Überfallkommandos" sei dies geschehen, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts.

Hintergrund der Tat war demnach eine Fehde zwischen Ö. und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels. Beide seien "dissoziale Alphatiere" und vorher schon häufig miteinander in Streit geraten, hieß es vom Landgericht. Im Oktober 2013 habe Ö. einem Rocker bei einem Streit vor einem Klub eine Stichverletzung zugefügt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Rockerchef danach den Mord in Auftrag gegeben hatte.

Der BGH muss das Berliner Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Für Mittwoch ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

16-Jähriger bei Surfen auf S-Bahn durch Stromschlag lebensgefährlich verletzt

Ein 16-Jähriger ist beim Surfen auf dem Dach einer fahrenden S-Bahn in Nordrhein-Westfalen durch einen Stromschlag lebensgefährlich verletzt worden. Er wurde von einem sogenannten Lichtbogen getroffen, wie die Bundespolizei in Sankt Augustin am Freitag mitteilte. Bei einem Lichtbogen überspringt die Stromspannung die Luft und gelangt durch den Körper zum Boden.

Missbrauchsverdacht gegen führenden Buddhisten aus Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist ein ehemals führender Vertreter eines buddhistischen Klosters wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung festgenommen worden. Dem 59 Jahre alten Mann werden mehr als hundert Fälle vorgeworfen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag in Kaiserslautern mitteilten. Er sei in einem Hotel in Kaiserslautern gefasst worden, wo er sich versteckt gehalten habe.

Sexualstrafrecht: Hubig will "Ja heißt Ja"-Regelung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich im Sexualstrafrecht für eine Einführung des Konsensprinzips nach dem Motto "Nur Ja heißt Ja" ein. "Ich persönlich bin dafür, dass wir diesen konsequenten Schritt zu 'Ja heißt Ja' im Strafrecht in Deutschland gehen", sagte Hubig am Freitag in Luxemburg. Sie wolle nun in der Koalition mit der Union über einen solchen Schritt beraten.

Nach Fund von Mädchenleiche in Frankreich: Regierung prüft mögliche Justizpannen

Nach dem Fund einer vermutlich ermordeten Elfjährigen in Frankreich prüft die Regierung mögliche Justizpannen. Premierminister Sébastien Lecornu berief die Innen- und Justizminister am Freitag zu einer Sitzung ein. Der Fall löste in Frankreich Entsetzen und Empörung aus: Der Verdächtige war in der Vergangenheit mehrfach wegen Vergewaltigung Minderjähriger angezeigt worden, ohne dass dies juristische Folgen hatte. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft und verweigert die Aussage.

Textgröße ändern: