English Woman's Journal - Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu

Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu


Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu
Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird ein mutmaßlicher Mordfall aus dem Berliner Rockermilieu neu aufgerollt. Der fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig begann am Dienstag mit der Verhandlung über den sogenannten Wettbürofall. 2019 hatte das Berliner Landgericht in zwei Urteilen acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten, den damaligen Anführer, wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. (Az. 5 StR 542/20)

Textgröße ändern:

Das Landgericht war nach fast fünfjähriger Prozessdauer davon überzeugt, dass der Anführer die übrigen Rocker dazu gebracht hatte, einen Rivalen in einem Wettbüro zu ermorden. Ein weiterer Angeklagter, der als Kronzeuge aussagte, wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt, ein anderer lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer kurzen Haftstrafe.

Die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Strafen wurde aber um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Polizei vorher von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte. Gegen diesen Abschlag wendet sich die Staatsanwaltschaft vor dem BGH. Auch die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Angeklagten legten Revision ein.

Die Tat fand im Januar 2014 statt und wurde von einer Videokamera aufgezeichnet. Damals stürmten 13 teilweise maskierte Männer das Wettbüro im Stadtteil Reinickendorf. Das Opfer, der 26-jährige Tahir Ö., saß im Schankraum. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln auf ihn ab, direkt danach verließen sämtliche Hells Angels geschlossen das Lokal. "Im Stil eines Überfallkommandos" sei dies geschehen, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts.

Hintergrund der Tat war demnach eine Fehde zwischen Ö. und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels. Beide seien "dissoziale Alphatiere" und vorher schon häufig miteinander in Streit geraten, hieß es vom Landgericht. Im Oktober 2013 habe Ö. einem Rocker bei einem Streit vor einem Klub eine Stichverletzung zugefügt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Rockerchef danach den Mord in Auftrag gegeben hatte.

Der BGH muss das Berliner Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Für Mittwoch ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

88-jähriger Berliner stirbt nach Betäubung bei Raub: Weitere Mittäterin verurteilt

Drei Jahre nach dem Tod eines 88-jährigen Manns aus Berlin wegen einer Überdosis Beruhigungsmittel zur Begehung eines Raubes ist eine weitere Täterin verurteilt worden. Die mittlerweile 22-jährige Angeklagte wurde wegen schweren Raubes mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel Ende Februar.

Textgröße ändern: