English Woman's Journal - Anschlagsplan auf Pro-Israel-Demonstration: BGH bestätigt Duisburger Hafturteil

Anschlagsplan auf Pro-Israel-Demonstration: BGH bestätigt Duisburger Hafturteil


Anschlagsplan auf Pro-Israel-Demonstration: BGH bestätigt Duisburger Hafturteil
Anschlagsplan auf Pro-Israel-Demonstration: BGH bestätigt Duisburger Hafturteil / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Weil er einen Anschlag auf eine Solidaritätsbekundung mit Israel plante, muss ein IS-Anhänger lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts Duisburg, mit dem der Mann im März zu acht Jahren Haft verurteilt worden war. Er hatte sich demnach schon vor Jahren radikalisiert und schloss sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. (Az. 3 StR 341/25)

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Wegen der Mitgliedschaft beim IS musste er bereits zuvor bis März 2021 fünf Jahre Jugendhaft verbüßen. Ermittlungen zufolge radikalisierte er sich im Sommer 2023 erneut. Wie das Landgericht feststellte, identifizierte er sich mit der extremistischen Haltung des IS.

Im September und Oktober 2023 habe er einen islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland geplant. Sein Ziel sei gewesen, möglichst viele Menschen zu töten. Zu einem Chatpartner - ebenso IS-Sympathisant - habe er schließlich gesagt, er sei zu einem Selbstmordattentat bereit. Bei einer Solidaritätsbekundung mit Israel habe er mit einem Lastwagen in die Menschenmenge fahren wollen.

Er kam aber nicht dazu, seine Pläne auszuführen, denn im Oktober 2023 wurde der zu dem Zeitpunkt 29 Jahre alte Mann in seiner Wohnung in Duisburg festgenommen. Der Prozess gegen ihn begann im Juli 2024. Im März 2025 verurteilte ihn das Landgericht zu der Haftstrafe, weil er sich zu einem Mord bereit erklärt habe.

Dabei machte es keine Rechtsfehler, wie der BGH nun entschied. Dieser überprüfte das Duisburger Urteil, weil der Angeklagte Revision eingelegt hatte. Die Karlsruher Richterinnen und Richter führten aus, dass der Angeklagte sich ernsthaft und mit bindender Absicht dazu bereit erklärt habe, mit dem geplanten Anschlag auf eine bald stattfindende Demonstration den Straftatbestand des Mordes zu verwirklichen. Das Urteil wurde rechtskräftig.

P.Smid--EWJ

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