English Woman's Journal - Arbeit für IS in Syrien: Je sechs Jahre Haft für zwei Angeklagte in Stuttgart

Arbeit für IS in Syrien: Je sechs Jahre Haft für zwei Angeklagte in Stuttgart


Arbeit für IS in Syrien: Je sechs Jahre Haft für zwei Angeklagte in Stuttgart
Arbeit für IS in Syrien: Je sechs Jahre Haft für zwei Angeklagte in Stuttgart / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Wegen ihrer Arbeit für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien sind zwei Syrer in Stuttgart zu Haftstrafen von je sechs Jahren verurteilt worden. Von weiteren Vorwürfen etwa der Misshandlung sprach das Oberlandesgericht sie nach Angaben vom Montag dagegen frei. Schuldig sind die beiden 36-Jährigen demnach der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

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Das Gericht stellte fest, dass sie sich spätestens im Jahr 2016 dem IS angeschlossen hatten und mindestens bis Herbst 2017 Mitglieder waren. Der Angeklagte Khalil A. sei bewaffneter Kämpfer für den IS gewesen, habe Wachposten besetzt und zusammen mit einem anderen IS-Mitglied über ein Auto mit Lautsprecher Propaganda verbreitet. Mindestens einmal habe er zwei Menschen der Religionspolizei übergeben.

Der Angeklagte Faiz Al S. habe für die IS-Polizei gearbeitet. Er soll leitender Ermittler für die Religionspolizei gewesen sein und Vorladungen ausgestellt sowie Durchsuchungen und Festnahmen angeordnet haben.

Die Bundesanwaltschaft warf den beiden Männern außerdem vor, bei einer Festnahmeeinheit des IS mitgemacht zu haben. Der Anklage zufolge sollten sie außerdem einen Mann gefoltert haben, dessen Ehefrau ihrer Auffassung zufolge nicht ausreichend verschleiert war. Diese Tatvorwürfe bestätigten sich aber nicht, wie das Gericht mitteilte.

A. und Al S. waren im März 2024 in Baden-Württemberg im Raum Esslingen festgenommen worden und kamen in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen sie begann im April dieses Jahres. Das Gericht berücksichtigte zu ihren Gunsten, dass sie nicht vorbestraft sind und die Taten schon viele Jahre her sind.

Zu ihren Lasten wertete es, dass der IS vor allem in dieser syrischen Provinz eine besonders grausam agierende terroristische Vereinigung sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgegangen werden.

E.Brwon--EWJ

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