English Woman's Journal - Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland

Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland


Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat drei Männer wegen Kriegsverbrechen in Syrien zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach 14-monatiger Verhandlungsdauer erhielten die Angeklagten am Dienstag Strafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren sowie viereinhalb Jahren Gefängnis, wie das Gericht mitteilte.

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Der zu der längsten Strafe verurteilte Amer Tarak A. hatte demnach eine bewaffnete Rebellengruppe gegründet, die später in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aufging. Das OLG verhandelte gegen Amer Tarak A., Sohail A. und Basel O. an insgesamt 86 Verhandlungstagen wegen Mitgliedschaft oder Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Kriegsverbrechen.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Michael Höhne ließ sich den Angaben zufolge von zwei Sachverständigen in der Beweisaufnahme beraten, um die Taten in den Kontext der Aufstands gegen die syrische Staatsführung des inzwischen gestürzten Machthabers Baschar al-Assad einordnen zu können. Die zunächst säkulare Rebellengruppe habe seit 2013 islamistische Züge angenommen, bevor sie in den IS aufging. Ziel sei die Bekämpfung der regulären syrischen Armee gewesen.

Der Hauptangeklagte übernahm demnach in dieser Phase die Kontrolle über ein Ölfeld in der syrischen Provinz Deir Essor im Osten Syriens. Die Einkünfte habe er zum großen Teil für seine Vereinigung und seine Familie verwandt. Außerdem habe er einen Überfall auf Schiiten angeordnet, der von Sohail A. gefilmt worden sei. Dieser habe in einer polizeilichen Vernehmung den Kriminalbeamten zu den Taten in seinem Heimatland gesagt: "Wer hat denn in Syrien keine Menschenrechtsverbrechen begangen?"

Das Gericht habe die Auffassung der Angeklagten zurückgewiesen, diese hätten sich in einem berechtigten Freiheitskampf befunden, hieß es. Es gebe für nationale Befreiungsbewegungen kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen die regulären Truppen. Alle drei Angeklagten waren nach der militärischen Niederlage des IS nach Deutschland geflohen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

E.Cunningham--EWJ

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