English Woman's Journal - Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand

Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand


Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Wer sich aus Angst um sein Leben in unvermeidbarer Weise irrtümlich in einer Notwehrlage wähnt und dem mutmaßlichen Angreifer dabei eine Hand abschlägt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Klage des Geschädigten ab. Dieser forderte Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm mit einer Machete die linke Hand abschnitt, nachdem er ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe beschossen hatte.

Textgröße ändern:

Nach Feststellungen des Gerichts ging der Beklagte von einer scharfen Waffe aus und konnte den Unterschied in der Situation nicht erkennen. Er ging demnach fälschlicherweise, allerdings unvermeidbar von einem Sachverhalt aus, bei dem die Abwehr des Angriffs mit der Machete als Notwehr gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Urteil (Az.: 10 O 368/23).

Konkret ging es in dem Prozess um einen Vorfall aus dem August 2020. Nach einer Geburtstagsfeier in Ochtendung fuhr der Kläger mit seinem Auto ein paar hundert Meter von einer Grillhütte in einen Wald hinein und wollte wenden. Auf einem angrenzenden Freizeitgrundstück befand sich der Beklagte und zerschlug mit einer Machete Holz für ein Grillfeuer.

Der Beklagte wurde auf das Auto aufmerksam und ging darauf zu, um seine Hilfe anzubieten. Aus laut Gericht nicht nachvollziehbaren Gründen nahm der Kläger das als aggressiv wahr. Er holte aus seinem Handschuhfach eine Schreckschusspistole und schoss dreimal auf den Mann. Als ein weiteres Auto hinzu kam, stieg der Kläger aus und ging zum Heck seines Fahrzeugs, wo der Beklagte Deckung gesucht hatte.

Weil er davon ausging, dass der Mann weiter auf ihn schießen könnte, schlug dieser mit der Machete mehrmals nach dem Kläger. Dabei schlug er ihm die linke Hand ab. Später wurde sie in einer Operation wieder angenäht.

Vor Gericht verlangte der Verletzte Schmerzensgeld. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Der Beklagte mit der Machete befand sich durch die Gesamtumstände unvermeidbar in einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Es sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Waffe, mit der auf ihn geschossen wurde, um eine Schreckschusswaffe handelte. Weil er sich unter scharfem Beschuss wähnte, geriet er in Panik und ging von einem Angriff gegen sich aus.

Seine Handlung mit der Machete war aus seiner Sicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff mit einer scharfen Pistole abzuwehren. Er musste realistischerweise befürchten, dass weiter auf ihn geschossen wird. Der Versuch, die Waffe wegzuschlagen, war aus seiner Sicht das mildeste Mittel, um zu versuchen, sich zur Wehr zu setzen. Eine Flucht wäre nicht zur Abwendung der Gefahr eines möglichen weiteren Einsatzes der Schusswaffe geeignet gewesen, betonte das Gericht.

N.Steward--EWJ

Empfohlen

US-Medien: Angreifer von Synagoge bei Detroit verlor Familie bei Angriff im Libanon

Bei dem Angriff am Donnerstag auf eine Synagoge in einem Vorort von Detroit im US-Bundesstaat Michigan besteht womöglich eine Verbindung zum Krieg im Nahen Osten. Der bewaffnete Täter, der mit einem Pickup in die Synagoge gerast und bei einem anschließenden Schusswechsel mit Sicherheitskräften zu Tode gekommen war, hatte US-Medienberichten zufolge mehrere Familienmitglieder bei einem israelischen Angriff im Libanon verloren. Die US-Bundespolizei FBI leitete Ermittlungen wegen eines "gezielten Gewaltaktes gegen die jüdische Gemeinde" ein.

Bundesgerichtshof verhandelt über Archiv von verfolgter Familie der Zeugen Jehovas

Ein Familienarchiv von Zeugen Jehovas aus der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigt am Freitag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine 2005 gestorbene Frau dokumentierte darin die Verfolgung ihrer Familie. Ihr Erbe ist die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, ein Verein der Religionsgemeinschaft. Er klagt gegen die Bundesrepublik. (Az. V ZR 92/25)

Angriff auf Synagoge bei Detroit: FBI untersucht "gezielten Gewaltakt" gegen Juden

Nach einem Angriff auf eine Synagoge in einem Vorort von Detroit im US-Bundesstaat Michigan hat die US-Bundespolizei FBI Ermittlungen wegen eines "gezielten Gewaltaktes gegen die jüdische Gemeinde" eingeleitet. Das sagte die leitende Sonderermittlerin der FBI-Dienststelle in Detroit, Jennifer Runyan, am Donnerstag vor Journalisten. Der bewaffnete Angreifer war mit einem Lkw in eine Synagoge gerast und bei einem anschließenden Schusswechsel mit Sicherheitskräften zu Tode gekommen. Nach Polizeiangaben wurde eine Sicherheitskraft verletzt. US-Präsident Donald Trump nannte den Vorfall "schrecklich".

US-Armee: Betankungsflugzeug über dem Westen des Irak abgestürzt

Ein US-Betankungsflugzeug vom Typ KC-135 ist nach Angaben der US-Armee über dem Westen des Irak abgestürzt. Der Absturz sei nicht auf "feindlichen Beschuss oder Beschuss durch eigene Truppen" zurückzuführen, erklärte das für die Region zuständige US-Militärkommando Centcom am Donnerstag. Ein zweites, in den Vorfall verwickeltes Flugzeug sei sicher gelandet.

Textgröße ändern: