English Woman's Journal - Datenklau mit Fakeshops in Internet: Haftstrafen für zwei Männer in Hannover

Datenklau mit Fakeshops in Internet: Haftstrafen für zwei Männer in Hannover


Datenklau mit Fakeshops in Internet: Haftstrafen für zwei Männer in Hannover
Datenklau mit Fakeshops in Internet: Haftstrafen für zwei Männer in Hannover / Foto: Fred TANNEAU - AFP/Archiv

Wegen des Betriebs von kriminellen Onlinemarktplätzen zum Ausspähen und Verkaufen von Bankdaten sind zwei Männer in Hannover zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt verhängte am Dienstag Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten sowie viereinhalb Jahren gegen die beiden Beschuldigten, wie eine Sprecherin mitteilte. Sie betrieben demnach aufwändig gestaltete Fakeshops, um Zahlungsdaten von Käufern auszulesen. Einer der Männer verkaufte sie laut Urteil anschließend auf zwei illegalen Onlineplattformen weiter.

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Den Feststellungen des Gerichts zufolge fungierte ein Angeklagten als Ideengeber und Organisator, während der andere die technische Umsetzung übernahm und dafür wegen Beihilfe verurteilt wurde. Zusammen betrieben sie seriös wirkende Internetshops zum Verkauf von Waren, um heimlich Zahlungs- und Zugangsdaten von Kunden auszulesen. Danach verkaufte der Hauptbeschuldigte diese auf zwei eigenen Angebotsseiten im Internet an andere Kriminelle weiter, die sie für betrügerische Zwecke verwendeten.

Laut Urteil gingen die Beschuldigten mit erheblichem Aufwand vor. Sie bestückten die Internetshops mit vorgetäuschten Angeboten und bewarben diese durch Suchmaschinenoptimierung. Zudem ahmten sie Schnittstellen zu legalen und gängigen Zahlungsdienstabwicklern nach, um die Kunden zu Eingabe von Bankdaten zu verleiten. Durch den Betrieb der Shops und den Datenverkauf erlangten die Beschuldigten demnach rund 1,4 Millionen Euro. Das Gericht ordnete die Einziehung dieser Summe bei ihnen an.

Schuldig gesprochen wurden die Männer wegen des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet sowie Betrugs und Computerbetrugs in 116 Fällen beziehungsweise Beihilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

F.Stewart--EWJ

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