English Woman's Journal - Gericht: Deutscher Maddie-Verdächtiger darf sich im Ausland niederlassen

Gericht: Deutscher Maddie-Verdächtiger darf sich im Ausland niederlassen


Gericht: Deutscher Maddie-Verdächtiger darf sich im Ausland niederlassen
Gericht: Deutscher Maddie-Verdächtiger darf sich im Ausland niederlassen / Foto: Julian Stratenschulte - POOL/AFP/Archiv

Der vor fast zwei Monaten aus Strafhaft entlassene deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann darf sich einem Gerichtsbeschluss zufolge im Ausland niederlassen. Das entschied das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit um gegen Christian B. verhängte Maßnahmen der sogenannten Führungsaufsicht.

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Die vom Landgericht Hildesheim angeordnete Weisung, dass B. während seiner auf fünf Jahre angesetzten Zeit unter Führungsaufsicht nur in Deutschland leben darf, ist demnach unzulässig. Es gebe dafür keine gesetzliche Grundlage, betonte das Oberlandesgericht. Alle übrigen Weisungen, darunter die Verpflichtung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung, bestätigte der zuständige Senat.

Das Gericht betonte außerdem, dass gegen B. durchaus ein zeitweiliges Ausreiseverbot verhängt werde könne, etwa um Zeit für "vorbereitende Maßnahmen" zu gewinnen. Auch ein Niederlassungsverbot in bestimmten entsprechend präzisierten Regionen sei möglich. Die Ausgestaltung der Führungsaufsicht bleibe weiterhin Sache des Landgerichts Hildesheim.

Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte B. war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Haftstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig stuft ihn unabhängig davon als Verdächtigen im Fall der verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie deshalb bisher nicht.

Nach Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine hohe Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen. Allerdings wurden im Rahmen der Führungsaufsicht Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. So muss B. eine elektronische Fußfessel tragen und unter anderem regelmäßig Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten.

Jüngst berichtete der "Spiegel", dass B. inzwischen als Obdachloser im schleswig-holsteinischen Kiel lebe. Demnach wurde er nach seiner Haftentlassung von den Behörden beziehungsweise seinen Rechtsanwälten vorübergehend in einer Wohnung in Neumünster und einem Hotel in Kiel einquartiert. B.s Aufenthalt wurde aber jeweils publik und sorgte für Unruhe und Drohungen. Dem Bericht zufolge lebte er zuletzt in einer Grünanlage und wurde rund um die Uhr von Polizisten bewacht.

Maddie war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung in einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes internationales Medieninteresse. B. lebte nach Angaben deutscher Behörden früher zeitweise in Portugal.

L.Ross--EWJ

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