English Woman's Journal - Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam

Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam


Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam
Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam

Die fristlose Kündigung der Justiziarin des Erzbistums Köln wegen eines mitgenommenen Bürostuhls ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts der Stadt unwirksam. Die Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, reicht in diesem Fall aber nicht als Begründung für eine außerordentliche Kündigung aus, wie das Gericht am Dienstag erklärte. Das Erzbistum habe der Arbeit von zu Hause generell Vorrang eingeräumt, ohne die dafür notwendige Ausstattung zur Verfügung zu stellen.

Textgröße ändern:

Auch die Versetzung der Frau in den Ruhestand bewertete das Arbeitsgericht nun als unwirksam. Dafür hätte es eine Prognose über eine Dienstunfähigkeit für das darauffolgende halbe Jahr gebraucht. Eine mehrere Monate alte vertrauensärztliche Stellungnahme habe diese Prognose nicht gerechtfertigt, hieß es.

Ein Schmerzensgeld stand der Frau nach Auffassung der Kammer jedoch nicht zu. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte mindestens 50.000 Euro wegen "unzureichender Schulung und Supervision" im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum gefordert. Das Erzbistum sei seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht nachgekommen, argumentierte sie.

Die Aufarbeitung sei notwendig gewesen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Die damit verbunden Belastungen für die Mitarbeiter des Erzbistums waren nach Auffassung der Kammer "unvermeidbar". Der Justiziarin sei zuzumuten gewesen, selbst beim Erzbistum um notwendige Unterstützung zu bitten.

Die Frau arbeitete seit 2008 beim Erzbistum Köln. Im Juli vergangenen Jahres wurde der Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen des Bürostuhls gekündigt. Zudem wurde sie mit der Begründung, dauerhaft dienstunfähig zu sein, in den Ruhestand versetzt. Dagegen ging sie gerichtlich vor. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Zwei Verschüttete mehr als eine Woche nach verheerender Sturzflut in Nepal gerettet

Mehr als eine Woche nach der verheerenden Himalaya-Sturzflut mit mindestens 1280 Toten sind in Nepal zwei in einem Tunnel eingeschlossene Arbeiter gerettet worden. Zwei Minister des Landes bestätigten am Freitag, dass die beiden Verschütteten lebend geborgen worden seien. Laut Energieminister Biraj Bhakta Shrestha wurde ein Mensch "soeben wohlbehalten aus dem Tunnel" des Wasserkraftwerks Trishuli 3A gerettet. "Wir haben gerade erfahren, dass eine zweite Person gerettet wurde", fügte Innenminister Sudan Gurung kurz darauf hinzu.

Bekennerschreiben nach Angriff auf Umspannwerk in Brandenburg aufgetaucht

Nach dem Angriff auf ein Umspannwerk am Kohlekraftwerk Jänschwalde im Süden Brandenburgs ist ein Bekennerschreiben aufgetaucht. Das Brandenburger Polizeipräsidium in Potsdam teilte am Donnerstag mit, über ein Bekennerschreiben im Zusammenhang mit dem Anschlag informiert worden zu sein. "Die Authentizität des Schreibens ist Gegenstand weiterer Ermittlungen und kann zum jetzigen Zeitpunkt weder bestätigt, noch verneint werden", hieß es. "Aus ermittlungstaktischen Gründen" würden keine weiteren Angaben gemacht.

Malta: Empörung über Freispruch im Caruana-Galizia-Prozess hält an

In Malta sorgt der Freispruch eines Geschäftsmanns im Prozess um den Mord an der Enthüllungsjournalistin Daphne Caruana Galizia weiter für Empörung. Hunderte Menschen demonstrierten am Mittwochabend gegen das Urteil, internationale Organisationen für Pressefreiheit reagierten scharf. Regierungschef Robert Abela mahnte am Donnerstag zu "Besonnenheit und Vorsicht" und verwies auf laufende Ermittlungen sowie eine mögliche Berufung.

Mindestens 1280 Menschen durch Sturzflut im Himalaya ums Leben gekommen

Nach der Sturzflut im Grenzgebiet zwischen Nepal und Tibet im Himalaya ist die Zahl der Todesopfer auf mindestens 1280 gestiegen. In Nepal wurden inzwischen 1259 Leichen geborgen, wie die Katastrophenschutzbehörde in Kathmandu am Donnerstag mitteilte. Chinesische Staatsmedien hatten zuvor 21 Tote in Tibet gemeldet.

Textgröße ändern: