English Woman's Journal - OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten

OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten


OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten
OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein früherer Unterstützer der rechtsextremistischen Szene darf in Sachsen ein Referendariat als angehender Jurist antreten. Dem Mann sei kein strafbares politisches Verhalten vorzuwerfen und nur dies könne laut Gesetzeslage in Sachsen eine Verweigerung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst rechtfertigen, entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 B 267/25)

Textgröße ändern:

Trotz Zweifeln an der Eignung des Antragsstellers sah sich der OVG-Senat demnach an einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen von 2022 gebunden. Danach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung des Referendariats rechtfertigen, also nur dann, wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.

Daher habe das OVG "trotz Zweifeln in der Sache" die Frage nicht anders entscheiden können, obwohl inzwischen auch das Bundesverwaltungsgericht eine andere Rechtsauffassung vertreten hat. Mit einem Urteil vom Oktober 2024 stellte das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines rechtsextremen Aktivisten klar, dass Rechtsreferendare sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen.

Der am OVG behandelte Fall betraf einen angehenden Juristen, der lange Zeit in rechtsextremistischen Organisationen, insbesondere in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und im Verein Ein Prozent e.V., aktiv war. Versuche, in den juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Sachsen aufgenommen zu werden, scheiterten zunächst vor dem Oberlandesgericht Dresden und dem Verwaltungsgericht Dresden.

Vor dem OVG hatte er nun aufgrund der Rechtslage Erfolg. Dem Antragsteller sei kein strafbares Verhalten vorzuwerfen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der juristische Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, ist eine zweijährige praktische Ausbildung, die auf das zweite Staatsexamen vorbereitet und für Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Anwalt qualifiziert.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Auf Autohausgelände eingeschlossen: Polizei holt Senior mit Leitern heraus

Die hessische Polizei hat einen auf einem Autohausgelände eingeschlossenen Senior mit Leitern befreit. Der 92-Jährige wollte am Donnerstag in Maintal einen Blick auf die ausgestellten Fahrzeuge werfen und verlor dabei offenbar die Zeit aus den Augen, wie die Polizei in Offenbach am Freitag berichtete. Als er das Gelände wieder verlassen wollte, war das Schiebetor zu und der Rentner saß hinter einem rund zwei Meter hohen Zaun fest.

Betrunkener Mann filmt sich beim Autofahren und ruft Polizei auf den Plan

Ein betrunkener Mann hat sich in Nordrhein-Westfalen beim Autofahren gefilmt und damit die Polizei auf seine Spur gebracht. Der 34-Jährige aus Bünden veröffentlichte die Aufnahme von seiner Trunkenheitsfahrt am Donnerstag live über ein soziales Netzwerk, wie die Polizei in Herford am Freitag berichtete. Er sei "erkennbar betrunken" gewesen.

US-Medien: Angreifer von Synagoge bei Detroit verlor Familie bei Angriff im Libanon

Bei dem Angriff am Donnerstag auf eine Synagoge in einem Vorort von Detroit im US-Bundesstaat Michigan besteht womöglich eine Verbindung zum Krieg im Nahen Osten. Der bewaffnete Täter, der mit einem Pickup in die Synagoge gerast und bei einem anschließenden Schusswechsel mit Sicherheitskräften zu Tode gekommen war, hatte US-Medienberichten zufolge mehrere Familienmitglieder bei einem israelischen Angriff im Libanon verloren. Die US-Bundespolizei FBI leitete Ermittlungen wegen eines "gezielten Gewaltaktes gegen die jüdische Gemeinde" ein.

Bundesgerichtshof verhandelt über Archiv von verfolgter Familie der Zeugen Jehovas

Ein Familienarchiv von Zeugen Jehovas aus der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigt am Freitag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine 2005 gestorbene Frau dokumentierte darin die Verfolgung ihrer Familie. Ihr Erbe ist die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, ein Verein der Religionsgemeinschaft. Er klagt gegen die Bundesrepublik. (Az. V ZR 92/25)

Textgröße ändern: