English Woman's Journal - Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall

Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall


Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall
Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall / Foto: Yasuyoshi CHIBA - AFP/Archiv

Ein Berliner IT-Experte, der während der Arbeitszeit im Homeoffice im ersten Stock seiner Wohnung aus dem Fenster sprang, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Denn der Sprung war eine Rettungsaktion, nachdem die Akkus seines E-Rollers in der Wohnung explodiert waren, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam am Dienstag erklärte. Es handle sich nicht um einen Arbeitsunfall.

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Der Softwareentwickler arbeitete im Januar 2021 in seinem Wohnzimmer und war gerade in einer Telefonkonferenz, als er plötzlich Rauch bemerkte. Als er die Tür zum Flur öffnete, sah er, wie die beiden neben der Wohnungstür lagernden Akkus explodierten. Eine Stichflamme schoss hoch, es entstand viel Qualm.

Der Mann lief zum Wohnzimmerfenster und ließ sich schließlich vom Fensterbrett in den Innenhof fallen. Beim Auftreffen auf den Boden brach er sich beide Füße. Spätere Ermittlungen der Feuerwehr ergaben, dass Defekte an den Akkus den Brand auslösten. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Fenstersprung nicht als Arbeitsunfall an.

Der Mann klagte erst vor dem Berliner Sozialgericht, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun scheiterte er auch vor dem Landessozialgericht. Zwar ist seine Arbeit als Softwareentwickler im Homeoffice grundsätzlich versichert, wie dieses ausführte. Der Sprung aus dem Fenster stehe aber nicht im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit.

Er habe sich erst dabei verletzt und nicht schon im Flur, als er womöglich noch sein Headset trug und in der Telefonkonferenz war. Mit dem Sprung habe er sein Leben retten wollen. Es sei vollkommen nachrangig, dass er dadurch auch seine Arbeitskraft erhalten wollte.

Die Akkus, die ihm selbst gehörten, seien nicht beruflich genutzt worden - jedenfalls nicht zum Unfallzeitpunkt. Es spielt dem Urteil zufolge keine Rolle, ob der Mann mit dem E-Roller auch zur Arbeit fuhr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht ließ zwar keine Revision zu, der Kläger kann die Zulassung aber noch beim Bundessozialgericht in Kassel beantragen.

N.M.Shaw--EWJ

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