English Woman's Journal - Trump bricht Handelsgespräche mit Kanada ab

Trump bricht Handelsgespräche mit Kanada ab


Trump bricht Handelsgespräche mit Kanada ab
Trump bricht Handelsgespräche mit Kanada ab / Foto: Dave Chan, Mandel NGAN - AFP/Archiv

US-Präsident Donald Trump hat die Handelsgespräche mit Kanada vorerst abgebrochen. Trump warf Kanada am Freitag in seinem Onlinedienst Truth Social vor, den früheren Präsidenten Ronald Reagan in einer Fernsehkampagne gegen Zölle falsch zitiert zu haben. "Kanda hat betrogen und ist aufgeflogen!!!", schrieb Trump in Großbuchstaben. Der kanadische Regierungschef Mark Carney hofft nun laut kanadischen Medien auf eine Aussprache mit Trump am Rande von Gipfeltreffen in Asien ab Sonntag.

Textgröße ändern:

Auslöser für Trumps plötzlichen Wutausbruch ist eine TV-Anzeige, die die kanadische Provinz Ontario in verschiedenen US-Fernsehsendern geschaltet hatte. Zu Bildern von US-Arbeitern und -Familien ist die Stimme Reagans zu hören, der vor Zöllen auf ausländische Importe warnt. "Auf lange Sicht schaden solche Handelshindernisse jedem amerikanischen Arbeiter und Verbraucher", sagt der frühere Präsident von den Republikanern (1981 bis 1989) in dem Spot.

Trump erklärte aufgrund des "ungeheuerlichen Verhaltens" daraufhin alle Handelsgespräche mit Kanada für beendet. Der US-Präsident wirft dem Nachbarland vor, mit den TV-Anzeigen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Washington beeinflussen zu wollen, die am 5. November erwartet wird. Ende August hatte ein US-Berufungsgericht den Großteil von Trumps Einfuhrzöllen für rechtswidrig erklärt, der Republikaner rief daraufhin den Supreme Court an. Die Entscheidung Anfang November gilt deshalb als entscheidend für Trumps Handelspolitik.

Aufmerksam auf den Fernsehspot aus Ontario wurde Trump offenbar durch eine Beschwerde der Ronald Reagan Foundation, die den Nachlass des 2004 gestorbenen Republikaners verwaltet. Die Stiftung warf der Provinz eine "selektive" Nutzung des Audio- und Videomaterials aus Reagans Rede vom April 1987 vor und eine "falsche" Deutung der Ansprache. Die Stiftung behielt sich rechtliche Schritte vor.

In der Tat fehlt in der Fernsehanzeige eine historische Einordnung, zudem sind die Zitate nicht in der ursprünglichen Reihenfolge wiedergegeben. Reagan erklärte den US-Bürgern in seiner Ansprache, warum er hohe Zölle auf japanische Halbleiter verhängt hatte. Er betonte zugleich, er tue dies "ungern", denn Protektionismus halte er grundsätzlich für falsch.

Trump selbst nannte den kanadischen TV-Spot "fake". Darin werde "behauptet, dass Ronald Reagan keine Zölle mochte, obwohl er in Wahrheit Zölle für unser Land und seine nationale Sicherheit liebte", behauptete der Rechtspopulist. Das entspricht allerdings nicht den Fakten, wie etwa Forscher des Civitas-Instituts der Universität Texas in einer Studie vom April gezeigt hatten. Die "America First"-Politik Trumps geht danach deutlich weiter als die protektionistischen Maßnahmen Reagans.

Trump hatte Anfang April massive Zölle gegen Kanada und zahlreiche weitere Handelspartner weltweit verhängt. Obwohl er eine Reihe dieser Aufschläge später absenkte, leidet das Nachbarland Kanada vor allem unter Zöllen von 50 Prozent auf Stahl und Aluminium, 25 Prozent für Autos und einem kürzlich von Trump verhängten Aufschlag von zehn Prozent auf Holz. Auf Stahl und Aluminium sowie Autos aus den USA hat die Regierung in Ottawa Gegenzölle verhängt.

Kanadas Regierungschef Carney streckte Trump in dem Streit symbolisch die Hand aus. Kanada sei bereit, auf die jüngsten Fortschritte bei den Handelsgesprächen "aufzubauen, wenn die Amerikaner bereit sind", sagte er vor seinem Abflug nach Asien. Carney und Trump könnten sich am Rande von Gipfeltreffen der Asean- und Apec-Staaten begegnen, die ab Sonntag in Malaysia und Südkorea stattfinden. Erst vor zwei Wochen hatte Trump Carney im Weißen Haus empfangen und als "Weltklasse-Anführer" gelobt.

Traditionell pflegen Kanada und die USA freundschaftliche Beziehungen. Diese verschlechterten sich jedoch nicht nur durch Trumps Zölle, sondern auch durch seine wiederholte Forderung, Kanada solle der 51. Bundesstaat der USA werden.

Ch.Reilly--EWJ

Empfohlen

Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus

Nach den gewalttätigen Protesten in Frankreich sollen für den kommenden Samstag angekündigte neue Demonstrationen nach den Worten von Präsident Emmanuel Macron aus den Innenstädten herausgehalten werden. Der kommende Samstag sei erneut "riskant", sagte Macron am Montag bei einem Besuch in Marseille mit Blick auf die Proteste. Geschäfte sollten geschützt und die "Ruhe" aufrecht erhalten werden. Von den Gewerkschaften angekündigte Protestmärsche sollten daher außerhalb der Stadtzentren stattfinden.

Geplante Jugendproteste: Warnungen vor Gewalt - und Verständnis für Anliegen

Frankreich als abschreckendes Beispiel: Die geplanten bundesweiten Jugendproteste am kommenden Samstag nähren in Deutschland die Sorge vor einer Unterwanderung durch extremistische Kräfte. Innenpolitiker von Union und SPD verwiesen am Montag auf die Ausschreitungen in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Verständnis für die Anliegen junger Menschen zeigten Politikerinnen von Grünen und Linken.

Nach Kollision in Bremerhaven: Ermittlungen gegen Kapitän von Kreuzfahrtschiff

Nach der Kollision eines Kreuzfahrtschiffes beim Auslaufen in Bremerhaven wird gegen den Kapitän ermittelt. Es sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, bestätigte ein Polizeisprecher am Montag in Bremen. Geprüft werde, ob der Kapitän gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Zuerst hatte der Sender RTL berichtet.

Wahlplakat mit Hitlergruß: Urteil gegen Brandenburger AfD-Abgeordneten rechtskräftig

Das Urteil gegen einen Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten wegen eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder vom Februar dieses Jahres, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen Strafsenat habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, hieß es.

Textgröße ändern: