English Woman's Journal - Suche nach Hinweisen auf verschwundene Rebecca in Brandenburg beendet

Suche nach Hinweisen auf verschwundene Rebecca in Brandenburg beendet


Suche nach Hinweisen auf verschwundene Rebecca in Brandenburg beendet
Suche nach Hinweisen auf verschwundene Rebecca in Brandenburg beendet / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Die Polizei hat die Suche nach Hinweisen auf die vor sechseinhalb Jahren verschwundene Rebecca aus Berlin vorerst abgeschlossen. Die Durchsuchungs- und Ermittlungsmaßnahmen in Brandenburg seien beendet, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Berlin gemeinsam mit. Es seien Spuren gesichert worden, die nun ausgewertet würden. Dies werde voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Details nannten die Ermittler nicht.

Textgröße ändern:

Am Montag und Dienstag hatten Polizeibeamte zwei Grundstücke im Osten Brandenburgs durchsucht. Dabei handelte es sich offenbar um den ehemaligen sowie den heutigen Wohnort der Großeltern von Rebeccas Schwager im Landkreis Oder-Spree. Auch ein Waldstück wurde abgesucht.

Die 15-jährige Rebecca ist seit Februar 2019 verschwunden. Nach einer Übernachtung bei ihrer Schwester und ihrem Schwager im Berliner Stadtteil Britz erschien sie nicht in der Schule. Bereits kurz nach der Tat geriet ihr mittlerweile 33-jähriger Schwager ins Visier der Ermittler. Der Mann ihrer Schwester saß auch kurzzeitig in Untersuchungshaft, mangels Beweisen kam er aber wieder auf freien Fuß.

Zu den Suchmaßnahmen in Brandenburg teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit, es lägen Anhaltspunkte vor, dass der Schwager Rebeccas Leiche samt ihr gehörender Gegenstände zumindest vorübergehend auf das Grundstück seiner Großeltern gebracht habe. Am Dienstag veröffentlichten die Ermittler zudem erneut Bilder vom Auto des Schwagers. Es war durch eine Überwachungsanlage in Brandenburg erfasst worden - am Tag von Rebeccas Verschwinden und am Tag danach.

Die Ermittler baten Zeugen, die das Auto am 18. Februar 2019 oder kurz danach sahen, sich zu melden. Auch Zeugen, die Beobachtungen machten, die auf "ein Verstecken beziehungsweise Vergraben eines Leichnams" hindeuten können, wurden aufgefordert, die Polizei zu kontaktieren. Daraufhin seien innerhalb eines Tages 50 Hinweise eingegangen, hieß es am Mittwoch. Diesen werde nun nachgegangen.

P.Munro--EWJ

Empfohlen

Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus

Nach den gewalttätigen Protesten in Frankreich sollen für den kommenden Samstag angekündigte neue Demonstrationen nach den Worten von Präsident Emmanuel Macron aus den Innenstädten herausgehalten werden. Der kommende Samstag sei erneut "riskant", sagte Macron am Montag bei einem Besuch in Marseille mit Blick auf die Proteste. Geschäfte sollten geschützt und die "Ruhe" aufrecht erhalten werden. Von den Gewerkschaften angekündigte Protestmärsche sollten daher außerhalb der Stadtzentren stattfinden.

Geplante Jugendproteste: Warnungen vor Gewalt - und Verständnis für Anliegen

Frankreich als abschreckendes Beispiel: Die geplanten bundesweiten Jugendproteste am kommenden Samstag nähren in Deutschland die Sorge vor einer Unterwanderung durch extremistische Kräfte. Innenpolitiker von Union und SPD verwiesen am Montag auf die Ausschreitungen in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Verständnis für die Anliegen junger Menschen zeigten Politikerinnen von Grünen und Linken.

Nach Kollision in Bremerhaven: Ermittlungen gegen Kapitän von Kreuzfahrtschiff

Nach der Kollision eines Kreuzfahrtschiffes beim Auslaufen in Bremerhaven wird gegen den Kapitän ermittelt. Es sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, bestätigte ein Polizeisprecher am Montag in Bremen. Geprüft werde, ob der Kapitän gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Zuerst hatte der Sender RTL berichtet.

Wahlplakat mit Hitlergruß: Urteil gegen Brandenburger AfD-Abgeordneten rechtskräftig

Das Urteil gegen einen Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten wegen eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder vom Februar dieses Jahres, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen Strafsenat habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, hieß es.

Textgröße ändern: