English Woman's Journal - Ex-Polizist wegen Tötung von George Floyd erneut zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt

Ex-Polizist wegen Tötung von George Floyd erneut zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt


Ex-Polizist wegen Tötung von George Floyd erneut zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt
Ex-Polizist wegen Tötung von George Floyd erneut zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt / Foto: - - Court TV/AFP/Archiv

Der wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd bereits eine langjährige Gefängnisstrafe absitzende Ex-Polizist Derek Chauvin ist in einem separaten Bundesverfahren zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil fiel am Donnerstag in Saint Paul, nachdem sich der Angeklagte in dem Prozess schuldig bekannt hatte, Floyds Bürgerrechte verletzt zu haben. Der qualvolle Tod des um Luft ringenden George Floyd hatte 2020 weltweite Proteste gegen Polizeigewalt und Rassismus ausgelöst.

Textgröße ändern:

Der weiße US-Polizist hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen und mit Handschellen gefesselten Floyd am 25. Mai 2020 in Minneapolis rund neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl der 46-jährige Schwarze wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener qualvoller Tod sorgte international für Empörung und löste landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus. Floyds Klage "I can't breathe" - "Ich kann nicht atmen" oder "Ich bekomme keine Luft" - ging um die Welt und wurde zu einem Motto der Anti-Rassismus-Bewegung Black Lives Matter (Das Leben von Schwarzen zählt).

Im Juni 2021 wurde Chauvin in Minnesota wegen Mordes zweiten Grades zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Parallel zur Justiz des Bundesstaates hatte auch die Bundesjustiz Anklage gegen Chauvin erhoben, wie es in den USA möglich ist. Sie warf dem Ex-Polizisten vor, Floyds in der Verfassung verankertes Recht verletzt zu haben, keine "unverhältnismäßige Gewalt durch einen Polizisten" erleiden zu müssen. Dessen bekannte sich Chauvin schuldig - nun fiel das Urteil auch in diesem Verfahren.

Die beiden Gefängnisstrafen können nach US-Recht zeitgleich abgesessen werden.

T.Wright--EWJ

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: