English Woman's Journal - "Versklavt": Lange Haft wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von Stieftöchtern

"Versklavt": Lange Haft wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von Stieftöchtern


"Versklavt": Lange Haft wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von Stieftöchtern
"Versklavt": Lange Haft wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von Stieftöchtern / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs seiner Stieftöchter ist ein 40-jähriger Mann vom Landgericht Görlitz zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Die Jugendkammer sprach ihn am Dienstag der Vergewaltigung in 25 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 34 Fällen und des Betrugs in 233 Fällen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurde die Einziehung von 100.000 Euro angeordnet.

Textgröße ändern:

Der Angeklagte habe die ältere Tochter seiner Lebensgefährtin regelrecht "versklavt" und "vermarktet", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Laut Anklage vollzog der 40-Jährige seit November 2020 nicht nur selbst sexuelle Handlungen an der heute 22-Jährigen, sondern verlangte von ihr auch, sogenannte Gangbangs mit fremden Männern in einem Waldstück und auf Autobahnparkplätzen vorzunehmen. In einem Fall seien sechs Männer über das Opfer "hergefallen", hieß es in der Urteilsbegündung. Der Beschuldigte filmte diese Handlungen demnach.

Der 40-Jährige entzog seiner Stieftochter laut Anklage die Geldkarten, kontrollierte ihre Freizeitaktivitäten und ihre Kontakte in sozialen Netzwerken. Er habe absoluten Gehorsam verlangt und die Absicht verfolgt, sie als Sexsklavin zu halten. Zwischen September 2022 und Ende 2024 vollzog er zudem sexuelle Handlungen an seiner zweiten Stieftochter, die heute 18 Jahre alt ist.

Zudem erstellte er laut Staatsanwaltschaft im Namen der älteren Stieftochter bei Twitter und diversen Erotikportalen Profile, um mit männlichen Nutzern in Kontakt zu treten. Diesen stellte er sexuelle Kontakte in Aussicht und brachte sie dazu, Geld auf das Konto seiner Stieftochter zu überweisen.

Es sei auszuschließen, dass die Geschädigte die sexuellen Handlungen freiwillig über sich ergehen ließ, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe stets Druck ausgeübt, beispielsweise durch das Androhen der Sperrung von Social Media-Accounts. Er habe über das Geld der Geschädigten verfügt und diese vollständig dominiert.

Der 40-Jährige sitzt seit April 2025 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

B.Jamieson--EWJ

Empfohlen

Frankreich: Prozess gegen Dschihadisten wegen Völkermords an Jesiden

In Paris beginnt am Montag ein Prozess wegen der mutmaßlichen Beteiligung am Völkermord gegen die Volksgruppe der Jesiden in Syrien. Angeklagt ist ein Franzose, der sich radikalisiert und in Syrien mehreren Dschihadistenmilizen angeschlossen hatte. Ihm wird der Prozess in Abwesenheit gemacht - es wird angenommen, dass er tot ist.

Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt

Der in zahlreiche Justizaffären verwickelte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy steht von Montag an erneut vor Gericht. Dabei geht es in einem Berufungsverfahren um Wahlkampfgelder aus Libyen. In erster Instanz war Sarkozy wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Streit um angebrannte Pizza eskaliert: Polizeieinsatz an Imbiss in Malchin

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Streit um eine angebrannte Pizza zwischen Imbissmitarbeitern zu einem handfesten Konflikt mit anschließendem Polizeieinsatz eskaliert. Nach Angaben der Polizei schlug einer der beiden Männer im Alter von 24 und 28 Jahren dabei mit einem Standaschenbecher auf seinen Kontrahenten ein, der wiederum seine Fäuste einsetzte. Der Zwischenfall ereignete sich am Samstagabend in Malchin.

Nach zehn Monaten im Amt: Leo XIV. bezieht Papst-Gemächer im Vatikan

Zehn Monate nach seiner Wahl zum Oberhaupt der katholischen Kirche hat Leo XIV. am Samstag die Papst-Gemächer im Vatikan bezogen. Der 70-Jährige ziehe zusammen mit seinen engsten Mitarbeitern in die Räumlichkeiten im Apostolischen Palast, erklärte der Vatikan. Diese umfassen demnach unter anderem Schlafzimmer, eine Kapelle, eine Bibliothek, ein Büro, ein Esszimmer und einen Raum, von dem aus der Pontifex jeden Sonntag das Angelus-Gebet durch ein Fenster mit Blick auf den Petersplatz spricht.

Textgröße ändern: