English Woman's Journal - Zweiter Prozess um Anschlag auf Asylheim im Saarland 1991: Freispruch bestätigt

Zweiter Prozess um Anschlag auf Asylheim im Saarland 1991: Freispruch bestätigt


Zweiter Prozess um Anschlag auf Asylheim im Saarland 1991: Freispruch bestätigt

Nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im Saarland im Jahr 1991 gibt es keine zweite Verurteilung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Dienstag den Freispruch für den damaligen Anführer der Skinhead-Szene in Saarlouis vom Vorwurf der Beihilfe. Bei dem Anschlag starb der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah, der Täter ist bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. (Az. 3 StR 534/24)

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Das Oberlandesgericht Koblenz stellte fest, dass der zum Tatzeitpunkt 20-jährige Haupttäter im September 1991 das Feuer in der Unterkunft in Saarlouis legte. Dort lebten damals insgesamt 21 Menschen. 20 von ihnen konnten sich - teils mit Verletzungen - retten, Yeboah starb. Die Ermittlungen waren in den 90er-Jahren zunächst ergebnislos verlaufen und wurden eingestellt.

Erst vor fünfeinhalb Jahren wurden sie nach einem Zeugenhinweis wieder aufgenommen. Demnach hatte sich der Täter bei einem privaten Grillabend mit der Tat gebrüstet. Schließlich wurde er wegen Mordes zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Vor dem BGH ging es nun um einen früheren Freund des Haupttäters, mit dem dieser in der Tatnacht zusammen in einer Kneipe gesessen hatte. Dieser war wegen Beihilfe angeklagt. Die Bundesanwaltschaft warf ihm vor, den Täter beeinflusst und zu der Tat bestärkt zu haben.

Das Koblenzer Gericht stellte in seinem Urteil im Juli 2024 zwar fest, dass sich beide Männer vor der Tat unterhielten. Mit Blick auf Ausschreitungen gegen Asylbewerber in Ostdeutschland 1991 habe der Skinhead-Anführer gesagt, in Saarlouis müsse "auch sowas passieren".

Dass er damit aber einen Brandanschlag meinte, in Kauf nahm oder fördern wollte, konnte das Gericht nicht feststellen. Darum sprach es den Mann frei. Die Bundesanwaltschaft wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand keine Rechtsfehler und bestätigte nun das Koblenzer Urteil. Der Freispruch wurde damit rechtskräftig.

R.Sutherland--EWJ

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