English Woman's Journal - Urteil zu Corona-Impfpflicht für Soldaten steht bevor

Urteil zu Corona-Impfpflicht für Soldaten steht bevor


Urteil zu Corona-Impfpflicht für Soldaten steht bevor
Urteil zu Corona-Impfpflicht für Soldaten steht bevor / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Im Prozess um die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten vor dem Bundesverwaltungsgericht steht eine Entscheidung bevor. Der erste Wehrdienstsenat zog sich nach den Plädoyers am Mittwoch zur Beratung zurück und will sein Urteil entweder am frühen Abend oder am Donnerstagmorgen verkünden. Es geht in dem Verfahren um die Klage zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen.

Textgröße ändern:

Die Soldaten sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. Einer der Kläger, Oberstleutnant Marcus B., sagte am Mittwoch, es gehe ihm "persönlich um Wahrheitsfindung". Die Militärführung sei "von Angst geleitet" und wolle die Soldaten schützen. Die Wirkung der Corona-Impfungen und die Nebenwirkungen würden aber nicht hinterfragt.

Die drei Anwälte der Klägerseite sagten in ihren Plädoyers, die Corona-Impfung "dient weder der Verhütung noch der Bekämpfung der Infektion". Sie bezeichneten die Impfung als "experimentelle genbasierte Injektion", die eine mangelnde Wirksamkeit und potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkungen aufweise. "Die Pflicht der Soldaten zur Duldung einer Covid-19-Impfung muss gestoppt werden", betonte einer der Anwälte. Für die Regelung gebe es keine Rechtsgrundlage.

Die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten hingegen für rechtmäßig. Den Klägern fehle "jedweder Beweis", dass die Regelung fehlerhaft sei. In der seit Mai laufenden Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte das Ministerium unter anderem argumentiert, die Regelung zu Basisimpfungen der Soldaten, zu der auch die angegriffene Corona-Impfung gehört, diene "insgesamt der Verhütung von entsprechenden Krankheiten". Es gehe auch darum, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen.

Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem Fall in erster und letzter Instanz zuständig. Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten unterschiedlicher Einheiten zu dem Thema anhängig.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: