English Woman's Journal - Gericht: Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen

Gericht: Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen


Gericht: Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen
Gericht: Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Berliner CDU hat einer Gerichtsentscheidung zufolge zwei Spenden eines Immobilienunternehmers in Höhe von insgesamt 800.000 Euro annehmen dürfen. Es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor, entschied das Verwaltungsgericht in der Bundeshauptstadt am Dienstag laut Mitteilung. Es wies damit eine entsprechende Klage der Satirepartei Die Partei ab.

Textgröße ändern:

Der Berliner CDU-Landesverband hatte die beiden Spenden demnach im Jahr 2020 erhalten. Nach öffentlichen Äußerungen des Immobilienunternehmers entstand der Verdacht der Einflussnahme. Die Bundestagsverwaltung leitete daraufhin ein Prüfverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ein. Nach Anhörung der CDU im Jahr 2023 wurde das Verfahren jedoch eingestellt. In der Folge reichte die Satirepartei Klage ein, die nun abgewiesen wurde.

Laut Verwaltungsgericht war die zuständige Kammer nicht davon überzeugt, dass der Immobilienunternehmer während der Spendenleistung "eine konkrete Erwartung gegenüber einer spendenannahmeberechtigten Person der Berliner CDU geäußert habe". Der Unternehmer habe glaubhaft eingeräumt, in seinen öffentlichen Äußerungen gelogen zu haben.

Zudem habe er nachvollziehbar dargelegt, dass die Motivation für seine Spenden darin bestanden habe, die bürgerliche Mitte und den Wahlkampf der CDU zu stärken. Die Kammer habe daher keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Spendenannahme gesehen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

St.Reid--EWJ

Empfohlen

Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über ein angesichts des angespannten Mietmarkts brandaktuelles Thema: mögliche Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln klagt gegen einen Makler aus Hessen. Auf ihre Besichtigungsanfrage bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. (Az. I ZR 129/25)

Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen

Im Streit um Rechtsstaatlichkeit zwischen der EU-Kommission und Polen wird am Donnerstag (09.30 Uhr) ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg erwartet. Er entscheidet unter anderem darüber, ob das polnische Verfassungsgericht mit zwei Urteilen von 2021 gegen europäisches Recht verstoßen hat. Das Gericht in Warschau hatte damit - noch zu Zeiten der Regierung der nationalkonservativen Pis-Partei - den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht angezweifelt. (Az. C-448/23)

Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet

Im Prozess um eine tödliche Amokfahrt in Mannheim am Rosenmontag wird am Donnerstag (11.00 Uhr) das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 40-Jähriger, der sich wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs vor dem Landgericht in der baden-württembergischen Stadt verantworten muss. Er soll am 3. März 2025 in der Mannheimer Innenstadt mit einem Auto gezielt bei hohem Tempo Menschen umgefahren haben.

Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump

Im US-Bundesstaat Florida wird am Donnerstag (17.00 Uhr MEZ) das Urteil im Prozess gegen Ryan Routh verkündet, der wegen versuchten Mordes an Donald Trump kurz vor der Präsidentschaftswahl im Herbst 2024 angeklagt ist. Routh war im September schuldig gesprochen worden, ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. Der Mann hatte laut Anklage geplant, Trump während des Präsidentschaftswahlkampfs im September 2024 beim Golfspielen zu erschießen.

Textgröße ändern: