English Woman's Journal - Gericht: Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen

Gericht: Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen


Gericht: Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen
Gericht: Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Berliner CDU hat einer Gerichtsentscheidung zufolge zwei Spenden eines Immobilienunternehmers in Höhe von insgesamt 800.000 Euro annehmen dürfen. Es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor, entschied das Verwaltungsgericht in der Bundeshauptstadt am Dienstag laut Mitteilung. Es wies damit eine entsprechende Klage der Satirepartei Die Partei ab.

Textgröße ändern:

Der Berliner CDU-Landesverband hatte die beiden Spenden demnach im Jahr 2020 erhalten. Nach öffentlichen Äußerungen des Immobilienunternehmers entstand der Verdacht der Einflussnahme. Die Bundestagsverwaltung leitete daraufhin ein Prüfverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ein. Nach Anhörung der CDU im Jahr 2023 wurde das Verfahren jedoch eingestellt. In der Folge reichte die Satirepartei Klage ein, die nun abgewiesen wurde.

Laut Verwaltungsgericht war die zuständige Kammer nicht davon überzeugt, dass der Immobilienunternehmer während der Spendenleistung "eine konkrete Erwartung gegenüber einer spendenannahmeberechtigten Person der Berliner CDU geäußert habe". Der Unternehmer habe glaubhaft eingeräumt, in seinen öffentlichen Äußerungen gelogen zu haben.

Zudem habe er nachvollziehbar dargelegt, dass die Motivation für seine Spenden darin bestanden habe, die bürgerliche Mitte und den Wahlkampf der CDU zu stärken. Die Kammer habe daher keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Spendenannahme gesehen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

St.Reid--EWJ

Empfohlen

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy steht in Libyen-Affäre wieder vor Gericht

Der in zahlreiche Justizaffären verwickelte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy steht erneut vor Gericht: Der 71-Jährige erschien am Montag persönlich zum Auftakt des Berufungsverfahrens, in dem es um Wahlkampfgelder aus Libyen geht. Bei seiner Ankunft schüttelte er mehreren Anwälten und Gendarmen die Hand. In erster Instanz war Sarkozy in einem international beachteten Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sein Gefängnisaufenthalt Ende 2025 dauerte drei Wochen, bis er eine Straferleichterung erreichte.

Fünf Jahre Haft wegen Tötung von Säugling in Nordrhein-Westfalen

Wegen der Tötung ihres neugeborenen Kinds ist eine Frau vom Landgericht im nordrhein-westfälischen Kleve zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die 38-jährige Angeklagte wurde am Montag wegen Totschlags schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Laut Anklage hatte die Frau das Kind im August 2025 in Goch im Kreis Kleve lebend zur Welt gebracht und wenig später erstickt.

Schrumpfen der Kirchen in Deutschland ungebrochen - weniger Austritte

Das Schrumpfen der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland hält ungebrochen an. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Mitglieder der Großkirchen um etwa 1,13 Millionen, wie aus den von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Montag veröffentlichten Statistiken für 2025 hervorgeht. Grund für den anhaltenden Rückgang sind weiter hohe Austrittszahlen sowie Sterbefälle.

Technische Ursache für Brand an Bundeswehrlastwagen in Lüneburg - Millionenschaden

Ein Feuer an einem Lastwagen der Bundeswehr im niedersächsischen Lüneburg ist durch einen technischen Grund verursacht worden. Wie die Polizei in Lüneburg am Montag mitteilte, konnte der Brandausbruch im Bereich der Technik des Transportlastwagens vom Typ Elefant lokalisiert werden. Mögliche Hinweise auf Brandstiftung verdichteten sich demnach nicht.

Textgröße ändern: