English Woman's Journal - Marke "Ballon d'Or" bleibt für Fußballshow erhalten

Marke "Ballon d'Or" bleibt für Fußballshow erhalten


Marke "Ballon d'Or" bleibt für Fußballshow erhalten
Marke "Ballon d'Or" bleibt für Fußballshow erhalten / Foto: Glyn KIRK - AFP/Archiv

Im Streit um den französischen Fußballpreis "Ballon d'Or" haben beide Seiten einen Teilerfolg erzielt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg bleibt die Marke für die Show zur Preisverleihung bestehen. Sie verfällt aber im Bereich Fernsehen und Medien. (Az.: T‑478/21)

Textgröße ändern:

Der "Ballon d'Or" (Goldener Ball) wird seit 1956 jährlich als Preis von der französischen Fußball-Fachzeitschrift France Football an die besten Fußballspieler vergeben. 2006 wurde "Ballon d'Or" auch als Marke unter anderem für Pokale, Bücher, Telekommunikation, Radio- und Fernsehunterhaltung, Unterricht und Training eingetragen. Die Rechte liegen bei der französischen Gesellschaft Les Éditions Philippe Amaury (EPA).

Auf Antrag der Produktionsfirma der britischen Fernseh-Lotterieshow "Golden Balls" hatte 2021 das EU-Markenamt die Marke "Ballon d’Or" teilweise für verfallen erklärt, weil sie über die Preisverleihungen hinaus nicht genutzt worden sei. Nur für Sportwettkämpfe, Preisverleihungen und damit im Zusammenhang stehende Druckerzeugnisse blieb die Marke bestehen.

Dies hat das EuG nun nur teilweise bestätigt. So habe die EPA-Gruppe eine ernsthafte Nutzung der Marke "Ballon d'Or" für Film und Fernsehen, Bücher, Magazine und Zeitschriften nicht nachweisen können. Insoweit sei die Marke daher verfallen.

Bestand habe die Marke dagegen für Unterhaltungsdienstleistungen. Denn die Preisverleihungszeremonie des "Ballon d'Or" sei selbst als Unterhaltungsdienstleistung einzustufen. Die Feststellung, die Marke sei auch in diesem Bereich nicht verwendet worden, sei daher fehlerhaft. Insoweit hob das EuG die Entscheidung des Markenamts auf.

Inwieweit sich dadurch weiterhin Konflikte für Fernsehunterhaltung ergeben können, bleibt nach dem Luxemburger Urteil offen. Beide Seiten können auch noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

L.Ross--EWJ

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: