English Woman's Journal - BGH verhandelt über Werbung für Dienstleistungen mit "Moneypenny"

BGH verhandelt über Werbung für Dienstleistungen mit "Moneypenny"


BGH verhandelt über Werbung für Dienstleistungen mit "Moneypenny"
BGH verhandelt über Werbung für Dienstleistungen mit "Moneypenny" / Foto: ODD ANDERSEN - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss darüber urteilen, ob mit der fiktiven Figur Miss Moneypenny aus dem James-Bond-Universum Dienstleistungen beworben werden dürfen. Nach der Verhandlung in Karlsruhe am Donnerstag fiel noch keine Entscheidung, sie soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Eine norddeutsche Firma wirbt mit "Moneypenny" und "My Moneypenny" für Dienstleistungen wie Assistenz oder Buchhaltung. (Az. I ZR 219/24)

Textgröße ändern:

In den Filmen ist Miss Moneypenny die Sekretärin von Bonds Vorgesetztem M. Eine US-Firma, welche die Rechte an den Bond-Filmen verwaltete, klagte gegen die Nutzung durch das deutsche Unternehmen. Inzwischen liegen sowohl Vertriebsrechte als auch künstlerische Leitung von James Bond beim Onlinegroßhändler Amazon.

Bislang, vor dem Hamburger Landgericht und dem Oberlandesgericht, hatte die Klage keinen Erfolg - die Figur der Miss Moneypenny sei nicht individuell genug gestaltet, um Werktitelschutz zu bekommen, erklärte das OLG im Oktober.

Zwar könnten auch Filmfiguren grundsätzlich als Marke geschützt werden. Das setze aber voraus, dass sie auch losgelöst von dem Werk bekannt seien. Die Figur muss also entweder optisch oder charakterlich deutlich zu erkennen sein. Das sei bei Miss Moneypenny nicht so. Die Figur habe kein Eigenleben entwickelt, dass von der Figur James Bond oder den Filmen zu trennen sei.

Der BGH prüft nun, ob es dabei bleibt. Wann er seine Entscheidung trifft, wurde am Donnerstag noch nicht bekanntgegeben.

R.Mcintosh--EWJ

Empfohlen

Hamburger Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines wird fortgesetzt

In Hamburg wird am Dienstag (09.30 Uhr) der Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines fortgesetzt. Das Gericht könnte über den Antrag der Verteidigung entscheiden, das Verfahren wegen eines gravierenden rechtsstaatlichen Verfahrenshindernisses einzustellen. Zunächst soll laut Gerichtsangaben aber nochmals der Vertreter der Bundesanwaltschaft die Gelegenheit erhalten, auf den Antrag der Verteidigung zu reagieren.

US-Demokraten fordern Sonderermittler zu Trumps Verbindungen zu Epstein

Acht Tage vor den US-Kongresswahlen haben Vertreter der oppositionellen Demokraten die Ernennung eines Sonderermittlers gefordert, um die Verbindungen von Präsident Donald Trump zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zu untersuchen. Der Sonderermittler solle nicht nur den Präsidenten, sondern "alle potenziellen Komplizen und Mitverschwörer Epsteins" unter die Lupe nehmen, schrieben die Vertreter der Demokraten im Justizausschuss des Repräsentantenhauses am Montag in einem 53-seitigen Bericht.

Vatikan: Papst Leo XIV. reist trotz Krebsoperation nach Südamerika

Der Vatikan hat die geplante Südamerika-Reise von Papst Leo XIV. knapp zwei Wochen nach dessen Lungenkrebsoperation offiziell bestätigt. Der 71-Jährige werde vom 6. bis zum 17. November wie geplant Uruguay, Argentinien und Peru besuchen, erklärte das vatikanische Presseamt am Montag. Die Genesung des katholischen Kirchenoberhaupts schreite weiter voran.

Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus

Nach den gewalttätigen Protesten in Frankreich sollen für den kommenden Samstag angekündigte neue Demonstrationen nach den Worten von Präsident Emmanuel Macron aus den Innenstädten herausgehalten werden. Der kommende Samstag sei erneut "riskant", sagte Macron am Montag bei einem Besuch in Marseille mit Blick auf die Proteste. Geschäfte sollten geschützt und die "Ruhe" aufrecht erhalten werden. Von den Gewerkschaften angekündigte Protestmärsche sollten daher außerhalb der Stadtzentren stattfinden.

Textgröße ändern: