English Woman's Journal - Tod von Zweijähriger in Halle: Fall wird neu aufgerollt

Tod von Zweijähriger in Halle: Fall wird neu aufgerollt


Tod von Zweijähriger in Halle: Fall wird neu aufgerollt
Tod von Zweijähriger in Halle: Fall wird neu aufgerollt / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

16 Monate nach dem Tod eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt wird der Fall neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Staatsanwaltschaft Recht und hob die Verurteilung von Vater, Mutter und Großmutter des Mädchens auf, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht. Das Landgericht Halle muss erneut verhandeln. (Az. 6 StR 192/25)

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Das zweijährige Kind war im Mai 2024 an einem septischen Schock gestorben, nachdem es anderthalb Tage zuvor in der Badewanne mit heißem Wasser verbrüht worden war. Das Landgericht verurteilte den Vater wegen fahrlässiger Tötung. Es konnte nicht feststellen, dass er mit Vorsatz gehandelt hatte, als er das Kind verbrühte.

Gegen den damals 37 Jahre alten Mann verhängte es eine Haftstrafe von drei Jahren. Mutter und Großmutter bekamen Bewährungsstrafen. Sie hatten die Verletzungen dem Urteil zufolge gesehen, das Mädchen aber nicht ins Krankenhaus gebracht.

Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand nun Rechtsfehler in der Beweiswürdigung. Der Vater hatte angegeben, nicht auf die Wassertemperatur geachtet zu haben, als er das Kind waschen wollte. Einem Sachverständigen zufolge ließen sich die Verletzungen aber nur dadurch erklären, dass die Zweijährige ins Wasser getaucht worden war.

Das lege ein absichtliches Handeln nahe, erklärte der BGH. Auch Vorstrafen des Vaters wegen Gewaltdelikten, eine bei ihm festgestellte Persönlichkeitsstörung sowie ältere Verletzungen des Kinds seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Außerdem hatten die Angehörigen das Kind nicht zum Arzt gebracht, obwohl sie den Feststellungen zufolge sahen, dass es ihm schlechter ging. Naheliegend sei, dass sie eine weitere Verschlechterung des Zustands billigend in Kauf genommen hättenn. Warum dies nicht so gewesen sei, habe das Landgericht nicht begründet. Es muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.

M.Stevenson--EWJ

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