English Woman's Journal - Auf Autodach vergessenes Handy alarmiert Rettungsdienst: Fahrer muss Einsatz zahlen

Auf Autodach vergessenes Handy alarmiert Rettungsdienst: Fahrer muss Einsatz zahlen


Auf Autodach vergessenes Handy alarmiert Rettungsdienst: Fahrer muss Einsatz zahlen
Auf Autodach vergessenes Handy alarmiert Rettungsdienst: Fahrer muss Einsatz zahlen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Weil sein auf dem Autodach vergessenes Smartphone den Rettungsdienst alarmierte, muss ein Autofahrer den Feuerwehreinsatz zum Teil bezahlen. Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Göttingen lehnte seinen Eilantrag dagegen nach Angaben vom Dienstag überwiegend ab. Grund dafür ist, dass der Mann starke Schmerzmittel genommen hatte und nicht mehr hätte fahren dürfen.

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Nach seinen eigenen Angaben wusste er nicht, dass die Medikamente seine Aufmerksamkeit beeinträchtigen konnten. Er ließ das Handy aus Versehen auf dem Autodach liegen und fuhr los. Auf der Bundesstraße fiel es hinunter, die integrierte Sturzerkennung rief die Einsatzleitstelle des Landkreises Northeim an.

Da sich an dem Handy niemand meldete, alarmierte der Landkreis zwei freiwillige Feuerwehren aus Bodenfelde mit dem Stichwort "eingeklemmt PKW". Die Feuerwehren rückten mit 21 Einsatzkräften und vier Fahrzeugen an, darunter ein Löschfahrzeug mit Wasser. Am Einsatzort fanden sie aber nur das Handy, das am Straßenrand lag.

Der Ort Bodenfelde stellte dem Autofahrer eine Gebühr von 1041 Euro in Rechnung. Er berechnete aber nicht den kompletten Einsatz, sondern nur die Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und eine Besatzung von acht Feuerwehrleuten. Wie das Gericht ausführte, erlaubt das Landesrecht solche Gebühren, wenn Einsätze durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.

Der Autofahrer wollte nicht zahlen und wandte sich mit einem Eilantrag an das Gericht. Dieses reduzierte die Summe nun um 205 Euro. Ein Verkehrsunfall habe nahegelegen, erklärte es. Dafür wäre ein Löschfahrzeug nicht gebraucht worden. Die Kosten für dessen Einsatz und zwei Feuerwehrleute muss der Autofahrer darum nicht tragen.

Den Rest soll aber bezahlen, denn er handelte grob fahrlässig, wie das Gericht entschied. Er habe wissen müssen, dass er nach der Einnahme der Medikamente nicht mehr fahren durfte. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erhoben werden.

Ch.Reilly--EWJ

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