English Woman's Journal - Urteil in Rheinland-Pfalz: Kopie von Testament bei Zweifel an Original unwirksam

Urteil in Rheinland-Pfalz: Kopie von Testament bei Zweifel an Original unwirksam


Urteil in Rheinland-Pfalz: Kopie von Testament bei Zweifel an Original unwirksam
Urteil in Rheinland-Pfalz: Kopie von Testament bei Zweifel an Original unwirksam / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Wird lediglich die Kopie eines Testaments vorlegt und nicht das Original, kann das einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge nicht immer als wirksamer letzter Wille angesehen werden. Das gilt dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass das Original wirksam aufgesetzt wurde, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Mittwoch mitteilte. Mit der Entscheidung gilt eine Frau aus Rheinland-Pfalz nicht als Alleinerbin. (Az.: 8 W 66/24)

Textgröße ändern:

Die ehemalige Lebensgefährtin des Verstorbenen wollte einen Erbschein erteilt bekommen, laut dem sie Alleinerbin sei. Dabei berief sie sich auf ein handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament. Das Dokument lag aber nur als Kopie vor. Zwei Zeuginnen gaben an, bei der Erstellung des Originals dabei gewesen zu sein.

Das Amtsgericht Ludwigshafen wies den Antrag in erster Instanz im März 2024 ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Kann ein Testament aus welchen Gründen auch immer nicht im Original vorgelegt werden, kann ausnahmsweise eine Kopie als Nachweis ausreichen, wie die Richter entschieden.

Daraus muss jedoch die Wirksamkeit des Originals hervorgehen. In diesem Fall gab es an der Wirksamkeit des Originals aber Zweifel. Laut Urteil ist es ungewöhnlich, dass der Verstorbene seine Bekannten zu sich nach Hause einlud und ohne Ankündigung plötzlich sein Testament in ihrer Anwesenheit errichtete.

Zudem schilderten die beiden Zeuginnen die genauen Umstände unterschiedlich. Das Testament an sich war mehrere Seiten lang und listete mehrere Begünstigte sowie konkrete Daten mehrerer Rentenversicherungen auf. Die Aussagen der Zeuginnen, dass das Dokument ohne Hilfe von Vertragsunterlagen geschrieben worden sei, sei unglaubwürdig.

Keine von ihnen gab an, gesehen zu haben, dass der Mann das Schriftstück auch selbst unterschrieben hatte. Deswegen war der Senat nicht davon überzeugt, dass das Originaltestament rechtsverbindlich geschrieben wurde.

B.Mclean--EWJ

Empfohlen

Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab

Im Hamburger Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte diesen am Dienstag als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende Januar an.

OLG-Entscheidung: NSU-Mittäterin Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Untersuchungshaft wird dabei berücksichtigt. Zschäpe räumte gegenüber dem Gericht ein, dass sie im Vorfeld von den NSU-Morden wusste.

Toter in Treppenhaus in Mainz entdeckt - 41-Jähriger festgenommen

In Mainz haben Einsatzkräfte in einem Treppenhaus einen Toten entdeckt. Ein 41-Jähriger wurde festgenommen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Demnach war der leblose Mann am Freitagmorgen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses entdeckt worden. Rettungskräfte konnten nur noch den Tod feststellen. Aufgrund der Verletzungen und der Auffindesituation gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt aus.

Baden-Württemberg: Am Straßenrand liegender Mann verursacht Unfall

Ein wegen Kreislaufproblemen am Straßenrand liegender Mann hat in Baden-Württemberg einen Unfall mit vier Verletzten verursacht. Alle konnten vor Ort behandelt werden, wie die Polizei Mannheim am Montagabend mitteilte. Demnach bremste ein 53-Jähriger am Montag auf der Bundesstraße 3 zwischen Nußloch und Wiesloch ab, weil er einen vermeintlich bewusstlosen Menschen im Grünstreifen neben der Fahrbahn liegen sah.

Textgröße ändern: