English Woman's Journal - Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker an Haltestellen umsetzen lassen

Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker an Haltestellen umsetzen lassen


Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker an Haltestellen umsetzen lassen
Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker an Haltestellen umsetzen lassen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen Falschparker an Haltestellen durch Abschlepper umsetzen lassen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt nach Angaben vom Montag und bestätigte damit zugleich eine Bestimmung im sogenannten Berliner Mobilitätsgesetz. Geklagt hatte ein Autofahrer, der nahe einer Bushaltestelle geparkt hatte. Die BVG veranlassten die Umsetzung, dafür erhielt der Mann einen Gebührenbescheid über 208,33 Euro.

Textgröße ändern:

Laut Gericht war es das erste Mal, dass es sich mit dem fraglichen Passus im landeseigenen Mobilitätsgesetz befasste. Demnach ist die Übertragung der Befugnis zur Überwachung des sogenannten ruhenden Verkehrs auf die Berliner Verkehrsbetriebe auf den für den Nahverkehr vorgesehenen Flächen zulässig. Die BVG nehme als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts Ordnungsaufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wahr und könne daher bei verkehrswidrigen Parkvorgängen selbst tätig werden, entschied das Gericht.

Die Argumentation des Manns, der die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids anzweifelte und die Maßnahme für unverhältnismäßig hielt, wies das Gericht ab. Der Kläger habe in einem Abstand von weniger als 15 Metern um ein Haltestellenschild geparkt, was verboten sei. Ob der Busverkehr konkret behindert werde, sei unerheblich. Das reibungslose Funktionieren des öffentlichen Nahverkehrs habe einen hohen Stellenwert. Gegen das Urteil kann der Autofahrer vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen.

St.Reid--EWJ

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: