English Woman's Journal - Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag für den 25. September geplant

Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag für den 25. September geplant


Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag für den 25. September geplant
Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag für den 25. September geplant / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die Wahl der drei neuen Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht soll am 25. September stattfinden. Die Unionsfraktion im Bundestag bestätigte am Samstag auf Anfrage den geplanten Termin. Die Kandidierenden sollen zuvor am 22. September vom Wahlausschuss des Parlaments offiziell aufgestellt werden. Erst am Mittwoch war bekannt geworden, dass die SPD-Fraktion nach dem Eklat um Frauke Brosius-Gersdorf die Juristin Sigrid Emmenegger als neue Kandidatin für das Verfassungsgericht nominiert.

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Zuerst hatten das "Handelsblatt" und die Funke Mediengruppe unter Berufung auf ein Schreiben von Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion über den neuen Wahl-Termin berichtet. Der erste Versuch der schwarz-roten Koalition, die frei gewordenen Richterstellen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu besetzen, war im Juli gescheitert: Die Union hatte ihre zunächst zugesicherte Unterstützung für Brosius-Gersdorf zurückgezogen. Die Potsdamer Rechtsprofessorin verzichtete schließlich auf eine Kandidatur.

Emmenegger ist aktuell noch Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Neben ihr hat die SPD die Münchner Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold als Kandidatin nominiert; die Union unterstützt die Kandidatur von Günter Spinner, der derzeit Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht ist.

Die gescheiterte Richterwahl im Juli hatte vor der parlamentarischen Sommerpause für Verstimmungen in der Koalition gesorgt. Die SPD warf dem Koalitionspartner Union vor, Zusagen nicht eingehalten zu haben. Die Union hatte bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die liberale Haltung von Brosius-Gersdorf zum Thema Abtreibung verwiesen.

Für die Wahl der neuen Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht ist eine Zweidrittelmehrheit im Plenum des Bundestags nötig. Die schwarz-rote Koalition ist somit auch auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Grüne und Linke ließen aber ihre Zustimmung offen - sie kritisierten, dass SPD und Union nicht das Gespräch mit den beiden Oppositions-Fraktionen suchten.

T.Burns--EWJ

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