English Woman's Journal - Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen

Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen


Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen
Keine gewerblichen E-Scooter-Touren in rheinland-pfälzischen Weinbergen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

In den Bad Dürkheimer Weinbergen in Rheinland-Pfalz wird es vorerst keine gewerblichen E-Scooter-Touren geben. Die Gemeindeordnung in Verbindung mit der städtischen Feld- und Waldwegesatzung spreche dagegen, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Freitag mit. Es lehnte den Eilantrag eines Veranstalters gegen die Stadt Bad Dürkheim ab. (Az.: 5 L 971/25.NW)

Textgröße ändern:

Ein Unternehmer wollte sein bisheriges Tourenangebot um geführte Touren mit E-Scootern durch die Weinberge erweitern. Seine E-Scooter sollten maximal sechs Kilometer pro Stunde schnell fahren können, was Schrittgeschwindgkeit entspricht. Die Stadt Bad Dürkheim verbot dieses Vorhaben im Juli auf allen Feld- und Waldwegen, auf denen nur landwirtschaftlicher Verkehr fahren darf.

Dagegen ging der Unternehmer gerichtlich vor. Mit dem Eilantrag wollte er einen vorläufigen Rechtsschutz erreichen, um die Touren bis zu einer endgültigen Entscheidung anbieten zu können. Das Verwaltungsgericht wies das jedoch ab.

Die betroffenen Wege seien keine öffentliche Straßen, sondern öffentliche Einrichtungen der Gemeinde, entschieden die Richter. Sie dürfen nur für die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke genutzt werden.

Eventtouren, wie vom Unternehmer geplant, gehören nicht dazu und fallen auch nicht unter die erlaubte private Benutzung als Fußweg. Will er gewerbliche Touren anbieten, muss die Stadt das ausdrücklich erlauben.

Dies war nicht der Fall. Das Interesse der Allgemeinheit und der Landwirte an einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Wege überwiegt laut der Gerichtsentscheidung das wirtschaftliche Interesse des Unternehmers.

Ch.McDonald--EWJ

Empfohlen

Kündigung nach Kirchenaustritt: EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über eine Frage des kirchlichen Arbeitsrechts. Das deutsche Bundesarbeitsgericht fragte die europäischen Richterinnen und Richter, ob die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen darf, weil sie aus der katholischen Kirche austrat. Bei der Beratungsstelle arbeiten auch andere Menschen, die nicht der katholischen Kirche angehören - aber Mitglieder der evangelischen Kirche sind. (Az. C-258/24)

Urteil wegen Polizeigewalt gegen Gelbwesten 2018 wird verkündet

Gut sieben Jahre nach heftigen Ausschreitungen bei Demonstrationen der sogenannten Gelbwesten in Paris wird im Prozess gegen neun Polizisten wegen übermäßiger Gewalt am Dienstag das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafen zwischen sechs und 20 Monaten. Sie wirft den Polizisten vor, Demonstranten, die wegen Tränengaswolken in einem geschlossenen Schnellimbiss Zuflucht gesucht hatten, mit Schlagstöcken und Fußtritten traktiert zu haben.

US-Richter stoppt Impf-Kurswechsel unter Trump

Ein US-Richter hat den Kurswechsel in der Impfpolitik unter Präsident Donald Trump vorerst gestoppt. Bundesrichter Brian Murphy urteilte am Montag, die von Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. herbeigeführten Änderungen seien "willkürlich" und verstießen gegen wissenschaftliche Methoden und eingespielte Verfahren. Konkret beanstandete der Richter den reduzierten Impfplan für Kinder sowie die eingeschränkten Empfehlungen für Corona-Immunisierungen.

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy steht in Libyen-Affäre wieder vor Gericht

Der in zahlreiche Justizaffären verwickelte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy steht erneut vor Gericht: Der 71-Jährige erschien am Montag persönlich zum Auftakt des Berufungsverfahrens, in dem es um Wahlkampfgelder aus Libyen geht. Bei seiner Ankunft schüttelte er mehreren Anwälten und Gendarmen die Hand. In erster Instanz war Sarkozy in einem international beachteten Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sein Gefängnisaufenthalt Ende 2025 dauerte drei Wochen, bis er eine Straferleichterung erreichte.

Textgröße ändern: