English Woman's Journal - Flug wegen verspäteter Bahn verpasst: Gericht weist Forderung nach Schadenersatz ab

Flug wegen verspäteter Bahn verpasst: Gericht weist Forderung nach Schadenersatz ab


Flug wegen verspäteter Bahn verpasst: Gericht weist Forderung nach Schadenersatz ab
Flug wegen verspäteter Bahn verpasst: Gericht weist Forderung nach Schadenersatz ab / Foto: JOE KLAMAR - AFP/Archiv

Ein verpasster Flug wegen verspäteter Zugverbindungen auf dem Weg zum Flughafen rechtfertigt keinen Schadenersatz für die stornierte Pauschalreise. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte ein Mann, der gemeinsam mit seiner Ehefrau mit einem sogenannten Rail&Fly-Ticket mit der Deutschen Bahn zum Frankfurter Flughafen wollte. (Az. 16 O 43/24)

Textgröße ändern:

Für die Anreise nach Frankfurt am Main hatte der Mann eine Verbindung gewählt, mit der er - falls die Züge pünktlich gewesen wären - am Abreisetag um 9.18 Uhr am Fernbahnhof des Flughafens ankommen sollte. Der Abflug, mit dem das Ehepaar im November 2023 via Amsterdam nach Bergen in Norwegen zu einer Nordeuropa-Kreuzfahrt aufbrechen wollte, war für 11.50 Uhr angesetzt.

Der Kläger argumentierte, dass er die Reise rechtzeitig angetreten habe. Er sei mit seiner Frau bereits um 5.45 Uhr für die geplante Abfahrt um 6.18 Uhr in Halle eingetroffen. Aufgrund von Zugausfällen, Verspätung und einem verpassten Anschlusszug seien sie aber derart verspätet in Frankfurt angekommen, dass sie am Check-in-Schalter nicht mehr hätten einchecken können. Nach Angaben des Landgerichts forderte er deshalb einen angemessenen Ausgleich für die vereitelte Reise in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises.

Das Landgericht wies diese Forderung allerdings ab: Zwar sei die Bahnanreise zum Flughafen mit dem Rail&FlyTicket als Bestandteil der Reiseleistung des beklagten Pauschalreiseveranstalters anzusehen - jedoch habe der Kläger das Nichterreichen des Fluges selbst zu verantworten. Denn der Veranstalter habe in den Reiseinformationen darauf hingewiesen, dass für Reisen ins Nicht-EU-Ausland Reisende drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Check-in des Flughafens eintreffen sollten.

Diesen Reiseinformationen komme nicht nur der Charakter einer unverbindlichen Empfehlung zu, befand das Landgericht weiter. Denn das Rail&Fly-Angebot mit grundsätzlicher freier Zugwahl sei ein Teil der Reiseleistung und mithin vom Schutz der Pauschalreise umfasst. Daher sei es dem Reiseanbieter aber auch möglich, abstrakte Verhaltensregelungen für eine sorgfältige Anreise vorzugeben, da ansonsten dem Reiseanbieter ohne ersichtlichen Grund das Risiko für grob fahrlässige Planungsfehler der Reisenden auferlegt werden würde.

Deshalb habe der Kläger, der bestenfalls zwei Stunden und 32 Minuten vor dem Abflug am Flughafenbahnhof angekommen wäre, das verspätete Eintreffen am Check-in des Flughafens "selbst zu verantworten". Die Zeitplanung sei "bereits bei einem optimalen Anreiseverlauf äußerst knapp kalkuliert" gewesen, teilte das Landgericht mit - und verwies in diesem Zusammenhang auch auf die "für ihre Unzuverlässigkeit bekannte Deutsche Bahn".

L.Ross--EWJ

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Drei Jahre Haft wegen Korruption für früheren Polizist

Ein ehemaliger Polizeibeamter aus Nordrhein-Westfalen ist wegen Korruption zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Angeklagten unter anderem wegen Bestechlichkeit, versuchter Erpressung und versuchter Strafvereitelung im Amt schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Das Urteil vom späten Montag ist noch nicht rechtskräftig.

Zehneinhalb Jahre Haft nach tödlichem Streit in Frankfurt am Main

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 42-Jährigen wegen eines tödlichen Streits zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Demnach sah es die zuständige Kammer in ihrem Urteil vom Montag als erwiesen an, dass der Mann im September 2024 seine Freundin im Streit getötet hatte.

EuGH: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Beschäftigten bei kirchlichen Organisationen den Rücken gestärkt. Ihnen kann einem Urteil vom Dienstag zufolge nicht ohne Weiteres gekündigt werden, nur weil sie aus der Kirche austraten. Gerichte - nicht die Kirche - müssen demnach beurteilen, ob eine Kündigung im konkreten Fall dennoch gerechtfertigt ist. (Az. C-258/24)

Getöteter Jugendlicher in Eckernförde: 23-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

Nach dem gewaltsamen Tod eines Jugendlichen nach einem Streit auf einem Supermarkt-Parkplatz in Eckernförde in Schleswig-Holstein hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Der 23-jährige Verdächtige sei am Montagnachmittag in Bremen gefasst worden, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Kiel am Dienstag mitteilten. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des Totschlags. Der 23-Jährige kam nach einem Haftbefehl in Untersuchungshaft.

Textgröße ändern: